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Gemeindeverband gegen Agrar-Initiativen

 

Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) lehnt die Trinkwasser- und Pestizidsverbotsinitiative ab. Der SGV unterstützt hingegen das neue Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

 

Am 13. Juni wird das Stimmvolk über die Trinkwasser- und Pestizidsverbots-Initiative befinden. Ein Ja hätte  für viele Landwirtschaftsbetriebe einschneidende Auswirkungen.

 

Die Pestizidverbots-Initiative fordert ein Verbot synthetischer Pflanzenschutzmittel in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege. Verboten werden soll auch der Import von Lebensmitteln, die mit synthetischen Pflanzenschutzmittel hergestellt wurden oder die solche enthalten.

 

Die Trinkwasser-Initiative verlangt, dass nur noch Bauern Direktzahlungen erhalten, die auf Pflanzenschutzmittel, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung soll nur unter diesen Bedingungen Geld vom Bund erhalten.

 

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die beiden Initiative aufgrund der strengen Auflagen und Grenzwerte für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln direkte Auswirkungen auf die Gemeinden als kommunale Trinkwasserversorger hat. Die Initiativen führen gemäss SGV zu weitreichenden Beschränkungen. Zusammen mit strengen Kontrolle erwartet der Verband bei einer Annahme erhebliche Investitionen in neue kommunale Aufbereitungsanlagen und Transportleitungen.

 

Weil die Finanzierung dieser Investitionen nicht geregelt ist und nicht klar ist, wie die Massnahmen umgesetzt werden sollen, lehnt der Gemeindeverband beide Vorlagen ab. Für den SGV hat die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung aber hohe Priorität.

 

Grosse Hoffnungen setzt der Verband auf die in der Frühlingssession verabschiedete Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel. «Mit dem Gesetzesentwurf liegt ein valabler Vorschlag auf dem Tisch, der die Kernanliegen der Volksinitiativen erfüllt und den Gemeinden Planungssicherheit gibt», heisst es in der Mitteilung. der SGV fordert aber den Bund auf, bei der Finanzierung von Sanierungsmassnahmen eine Mitverantwortung zu übernehmen.

 

CO2-Gesetz garantiert Planungssicherheit für Gemeinden

 

Mit dem CO2-Gesetz, wie vom Parlament verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt, soll die Energiestrategie des Bundes und das damit verbundene Ziel von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2050 umgesetzt werden. «Die Vorlage bringt den Gemeinden ganz generell mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung eigener Projekte. Etwa im Bereich des Ausbaus von Fernwärme», heisst es in der Mitteilung. Zahlreiche Gemeinden und Städte planen Investitionen in das lokale Fernwärmenetz. Das neue CO2-Gesetz unterstützt sie dabei mit Planungsbeiträgen und Bürgschaften. 

 

Mit dem «Klimafonds» wird ein neues Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, im Bereich der Klimapolitik mittragen wird. Dabei kann mit jährlich 25 Millionen Franken an Finanzhilfen für Kantone, Gemeinden oder deren Plattformen in Projekte zur Minderung der Treibhausgase investiert werden. «Im Speziellen können auch Abwasser- oder Abfallverbünde profitieren. Auch können von Gemeinden gemeinsam getragene Organisationen wie Naturparks oder Biosphären gefördert werden», schreibt der Verband. Aus diesen Gründen unterstützt der SGV das neue CO2-Gesetz.

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