VSGP-Direktor Matija Nuic blickte zusammen mit den rund 220 Delegierten und Gästen auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Besonders positiv bleibt ihm der politische Prozess und die Verhandlungen rund um die Aktualisierung der effektiv bewirtschafteten Importphasen und die Anpassungen der Qualitätsnormen in Erinnerung. «Unsere Mitglieder sind im Tagesgeschäft mit einem hohen Preisdruck, den Wetterextremen, dem fehlenden Pflanzenschutz und Personalmangel konfrontiert», führte Nuic aus.
VSGP-Präsident und Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) lobte die Delegierten: «Ein starker Verband zeichnet sich durch das Engagement seiner Mitglieder aus. Dies ist beim VSGP besonders spürbar.» In den nächsten Monaten sei das wichtig. Der Verband sei gefordert bei der Erarbeitung einer neuen strategischen Ausrichtung. Diese wird nötig, weil in den kommenden Monaten und Jahren die Agrarpolitik 2030 erarbeitet wird.
Aufgrund der Amtszeitbeschränkung mussten Beat Bösiger, Peter Kistler, Thomas Wyssa aus dem Leitenden Ausschuss austreten. Die Position von Thomas Wyssa wird durch Simon Lässer besetzt, der in einer Übergangsfrist das Co-Präsidium der Kommission Anbautechnik und Labels führte. Die Delegierten wählten Reto Huber und Michael Moser in den Leitenden Ausschuss.
Der Leitende Ausschuss besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten sowie maximal 8 weiteren Mitgliedern. Es hat unter anderem folgende Kompetenzen und Aufgaben:
- Die strategische Leitung des Verbandes und die Erteilung der nötigen Weisungen.
- Ausarbeitung des Verbandsleitbildes, der Strategie und der Verbandsziele.
- Ausarbeitung von Zukunftsperspektiven für den Gemüsebau und den Verband.
- Überwachung der Finanzen.
- Ernennung des Direktors und des Vizedirektors.
- Einsetzung von Arbeitsgruppen.
- Der Leitende Ausschuss ist befugt, über alle Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht der Delegiertenversammlung oder einem anderen Organ des Verbandes durch Gesetz, Statuten oder Reglemente vorbehalten oder übertragen sind.
Die Amtsdauer für die Mitglieder des Leitenden Ausschusses und der internen Revisionsstelle beträgt vier Jahre. Diese Mitglieder können zweimal wieder gewählt werden. In die Organe dürfen Personen bis zum Erreichen des 70. Altersjahrs Einsitz nehmen.