Die Diskussion über den Direktverkauf von deutschen Bauern und Gärtnereien im Grenzgebiet zur Schweiz an Abnehmer in Basel in einem vereinfachten Zollverfahren geht weiter. Ein Gespräch zwischen Basler Behördenvertretern und der Zollverwaltung brachte noch keine Lösung.
«Beide Delegationen begrüssen den jetzt aufgenommenen Prozess», teilte der Basler Delegationsleiter Lukas Ott der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. In den kommenden Wochen wolle man weitere Abklärungen vornehmen und den Fachaustausch vertiefen, um die offenen Punkte zu klären.
Nur Märkte zulässig
Die Lieferung von Gemüse im Direktverkauf nach Basel mit tieferem Zollsatz soll am 1. Januar aufhören. Anwohner auf beiden Seiten der Grenze protestieren gegen die Entscheidung der eidgenössischen Zollverwaltung. «Zollrechtliche Einschränkungen machen überhaupt keinen Sinn», hatte Ott am Donnerstag vor dem Treffen erklärt. «Deshalb setzen wir uns gegen die beabsichtigte Praxisänderung durch die Eidgenössische Zollverwaltung zur Wehr.»
Die erleichterte Einfuhr gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte Tabea Rüdin, Sprecherin der Zollverwaltung, im Vorfeld der Gespräche zu dpa. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass Waren eingeführt würden, die nicht den Bestimmungen des Grenzabkommens von 1958 entsprächen (siehe Kasten).
Für Höfe im Umkreis von 10 Kilometern
Deutsche Agrarbetriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze haben Schweizer Restaurants und Privathaushalte bislang problemlos beliefert. Nicht beliefert werden dürfen Detailhändler. Dem SRF zufolge landen so jedes Jahr etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants und 700 Haushalten der Stadt Basel. Die Zollverwaltung steht nun auf dem Standpunkt, dass die jahrzehntelange Praxis gegen uralte Abmachungen verstösst.
Gemäss SRF hat der ehemalige Nationalrat und heutige Basler SP-Regierungsrat Beat Jans bereits zwei Briefe an den zuständigen Bundesrat Ueli Maurer geschrieben. Jans beruft sich dabei auf die lange Tradition der grenzübergreifenden Lebensmittelversorgung. Er macht geltend, dass es absolut sinnvoll sei, Gemüse und Obst aus der Region beziehen zu können. «Es gibt überhaupt keinen Grund, daran etwas zu ändern», sagte Jans.
Intervention in Berlin
Auch von deutscher Seite wurde Druck aufgesetzt. Gerhard Zickenheiner, Bundestagsabgeordneter der Grünen, wandte sich direkt an Berlin. «Die deutsche Seite sollte deutlich klar machen, dass man so weiter verfahren soll wie bisher. Ich glaube auch, dass in Bundesbern schlichtweg übersehen worden ist, was man damit anrichtet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man darauf beharren will», so Zickenheiner. Offenbar sieht das die Zollverwaltung aber anders.
Einer der Lieferanten ist Gärtnerei Hoch-Reinhard aus Fischingen nördlich von Lörrach. Sie liefert seit Jahren Gemüsekisten an Kunden in Basel. Bei einer Praxisänderung würden das Gemüse ab dem 1. Januar 2022 wie normale Handelsware verzollt. «Wir kalkulieren den erhöhten Zollansatz mit etwa 20 bis 25 Prozent. Dazu kommt der administrative Aufwand, den wir leisten müssen», sagte Lukas Weidnauer, Teilhaber der Gärtnerei, zu SRF.
Derzeit kann der Biobauer das Gemüse in einem einfachem Verfahren mit festgelegten Zöllen, die das ganze Jahr gleich hoch sind, in die Schweiz einführen. Ob er mit den neuen, höheren Ansätzen weiter nach Basel liefern würde, weiss er noch nicht. Sein Betrieb habe über lange Zeit diese Kundenbeziehungen aufgebaut. Die Rückmeldungen der Kunden seien durchwegs positiv gewesen.
Schweizerisch-deutsches Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr
Art. 12 Vergünstigungen bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz
Von allen Ein- und Ausgangsabgaben sind befreit:
1. Frisches Gemüse, Kartoffeln und Beeren, die in der deutschen Zollgrenzzone ihren Ursprung haben und von Erzeugern, ihren Angehörigen oder Bediensteten oder von der zuständigen Absatzorganisation (Verteiler) der Erzeuger zum Absatz auf Märkten an Grenzbewohner der schweizerischen Zollgrenzzone für deren eigenen Bedarf mitgebracht werden, sofern die mitgeführte Menge je Einbringer und Markttag 100 kg Gesamtgewicht, davon höchstens 20 kg Kartoffeln und höchstens 20 kg Beeren, nicht übersteigt. Dem Absatz auf Märkten wird der Absatz an Markttagen und innerhalb des Marktortes an dessen Bewohner in ihren Wohnstätten gleichgestellt.
2. Waren, ausgenommen Butter, Margarine und Eier, die Grenzbewohner zu Geschenkzwecken, zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch oder zur persönlichen Ausübung des Berufs oder zur Verwendung im eigenen Betrieb in die schweizerische Zollgrenzzone mitbringen, sofern der Abgabenbetrag 50 Rappen nicht überschreitet.
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