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Genf will, dass in Frankreich produzierte Produkte weiterhin als schweizerisch gelten

Genf will sicherstellen, dass Landwirtschafts-Produkte aus dem Zollfreigebiet mit Frankreich auch nach der Umsetzung der Swissness-Vorlage als Schweizer Produkte verkauft werden können. Dazu wandte sich der Kanton schriftlich an Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

sda |

 

 

Genf will sicherstellen, dass Landwirtschafts-Produkte aus dem Zollfreigebiet mit Frankreich auch nach der Umsetzung der Swissness-Vorlage als Schweizer Produkte verkauft werden können. Dazu wandte sich der Kanton schriftlich an Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

Die von den eidgenössischen Räten im Sommer 2013 angenommene Vorlage soll für einen besseren Schutz der Marke «Schweiz» sorgen. Für Produkte für Grenzgebiete sind Ausnahmen möglich. Genf befürchtet jedoch, dass diese Regelung bei der Umsetzung untergehen könnte.

Genf drückt im Brief an Bundesrat Schneider-Ammann das Anliegen aus, dass die lange landwirtschaftliche Tradition zwischen Genf und dem Zollfreigebiet, das sich auf französischen Boden befindet, weitergeführt wird.

Zurzeit können landwirtschaftliche Produkte aus dieser Region unter den Marken «Suisse Garantie» oder «Genève Région - Terre avenir» verkauft werden. Bereits im Juni hatte sich das Fürstentum Liechtenstein in einer ähnlichen Frage an den Bundesrat gewandt.
Das Fürstentum, das mit der Schweiz eine Zollunion hat, befürchtete einen erschwerten Marktzugang nach Annahme der Swissness-Vorlage. Viele Betriebe in Liechtenstein vertreiben ihre Produkte ebenfalls unter «Suisse Garantie» oder «Bio Suisse». Der Bundesrat stimmte dem Einbezug Liechtensteins damals zu.

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