Landwirtschaftliche Genossenschaften und Weinbaugenossenschaften sollen weiterhin nur dann Finanzhilfen zur Strukturverbesserung beantragen können, wenn die Hälfte ihrer Mitglieder Produzenten sind. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion für ein neues Kriterium stillschweigend abgelehnt.
Damit ist der Vorstoss vom Tisch. Der Nationalrat hatte der Motion von André Bugnon (SVP/VD) knapp zugestimmt. Bugnon wollte erreichen, dass mehr landwirtschaftliche Genossenschaften und Weinbaugenossenschaften Kredite für Strukturverbesserungen erhalten.
Er schlug deshalb ein neues Kriterium vor: Die Produzenten sollten nicht in der Genossenschaft, sondern nur in deren ausführendem Organ die Mehrheit bilden müssen. Dort sollten sie mehr als die Hälfte der in der Genossenschaft produzierten Menge vertreten. Bugnon regte eine entsprechende Verordnungsänderung an. Aus Sicht der vorberatenden Ständeratskommission und des Bundesrates fehlt aber die gesetzliche Grundlage für die beantragte Korrektur.