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Gentech-Aktivisten: Bund zieht Urteil nicht weiter

Vermummte verwüsteten 2008 ein Gentech-Weizenfeld der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope in Zürich-Affoltern. Im Oktober wurden vier Personen vom Zürcher Bezirksgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Aus Kostengründen verzichtet der Bund nun auf einen Weiterzug ans Obergericht.

sda |

 

 

Vermummte verwüsteten 2008 ein Gentech-Weizenfeld der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope in Zürich-Affoltern. Im Oktober wurden vier Personen vom Zürcher Bezirksgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Aus Kostengründen verzichtet der Bund nun auf einen Weiterzug ans Obergericht.

Ausser den hohen Kosten eines weiteren Gerichtsverfahrens hätten auch die beschränkten Erfolgsaussichten dazu geführt, dass die Eidgenossenschaft auf einen Weiterzug des Urteils verzichte, sagte Denise Tschamper, Kommunikationsverantwortliche von Agroscope, dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von SRF am Dienstagabend.

Blitzschneller Überfall

Agroscope bedaure den Ausgang des Verfahrens. Immerhin sei ein grosser Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken entstanden, sagte Tschamper. Für den zweiten geplanten Feldversuch habe das Urteil keine direkten Konsequenzen. Die Sicherheitsvorkehrungen habe man bereits nach der Zerstörung des ersten Feldes erhöht. Der zweite Versuch startet voraussichtlich im März.

Am 13. Juni 2008 drangen um 7.35 Uhr rund 35 vermummte und mit weissen Overalls bekleidete Personen an der Reckenholzstrasse in Zürich-Affoltern gewaltsam in die Forschungsanstalt Agroscope ein. Die Eindringlinge brachen das Tor zum Forschungsgelände mit Werkzeugen auf und schnitten blitzschnell acht Fluchtdurchgänge in die Umzäunung. Eine grössere Gruppe begab sich dann zu den Versuchsfeldern und mähte die gentechnisch veränderten Pflanzen ab.

Beweislage ungenügend

Zwei anwesende Angestellte wurden bedroht. Kurz darauf zogen sich die Aktivisten in ein Waldstück zurück, wo sie an einer Feuerstelle das Vermummungsmaterial verbrannten. Eine Stunde nach dem Überfall konnte die Polizei vor einer Migros-Filiale mehrere verdächtige Personen festnehmen.

Vor Bezirksgericht standen im vergangenen Oktober drei Frauen und ein Mann aus der Westschweiz. Die Staatsanwaltschaft hatte die vier wegen qualifizierter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs angeklagt. Zudem war ihnen Drohung und Nötigung vorgeworfen worden. Alle Angeschuldigten verweigerten die Aussage. Das Gericht stufte die Beweislage als ungenügend ein und sprach sie frei. Für die zu Unrecht erlittene Haft erhielten sie je eine Genugtuung von 1600 Franken.

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