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Gentech-Moratorium: Keine nahtlose Verlängerung

sda |

 

Ein erneut verlängertes Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird in der Schweiz nicht per 1. Januar 2022 in Kraft treten können. Das gab Umweltministerin Simonetta Sommaruga am Montag in der Fragestunde des Nationalrates bekannt.

 

Der Bundesrat will das Ende 2021 auslaufende Gentech-Moratorium erneut um vier Jahre verlängern. In der Vernehmlassung stiess dieses Ansinnen mehrheitlich auf Zustimmung. Die Botschaft wolle der Bundesrat noch vor der Sommerpause verabschieden, sagte Sommaruga in der Antwort auf eine Frage von Fabien Fivaz (SP/NE).

 

Auch wenn das Parlament die Vorlage ab Herbst beraten könne, werde es wegen der Fristen nicht reichen für eine Inkraftsetzung ab 1. Januar. Sollten Gesuche für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen eingehen, könnten diese bis zum Ende der Ratsdebatten und der Referendumsfrist suspendiert werden, sagte Sommaruga.

 

Das Gentech-Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Es wurde seither dreimal verlängert. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.

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