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Gentech-Moratorium: Kommission will verlängern

Die Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK) will das Gentechnik-Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. Wie der Nationalrat lehnt sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesgrundlage für eine spätere Koexistenz ab.

sda |

 

 

Die Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK) will das Gentechnik-Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. Wie der Nationalrat lehnt sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesgrundlage für eine spätere Koexistenz ab.

Der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nach Ansicht der Mehrheit geht es um eine Balance zwischen der Konsumentenfreiheit und dem Schutz vor möglichen Risiken. Diese sei mit dem Vorschlag zur Koexistenz nicht gewahrt, da noch zu viele Fragen bezüglich möglicher Gefahren offen blieben, heisst es in der Mitteilung.

Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Risiken für eine Freisetzung von gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) vertretbar sind. Sie verlangt deshalb die Einführung der Koexistenzartikel.

Für die Verlängerung des Moratoriums bis 2021 sprach sich die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin aus. Eine Minderheit verlangte eine Verlängerung um 8 Jahre, also bis 2025. Oppositionslos zugestimmt hat die Kommission dem Aufbau eines Monitoringsystems und den Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gesetz.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert. Ausnahmen gibt es für Forschungszwecke.

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