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Gentechnik: EU-Ausschuss will deregulieren

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich mehrheitlich für gelockerte Gentechnik-Vorgaben in der EU ausgesprochen. 

Wenn mit sogenannter neuer Gentechnik gezüchtete Pflanzen auch durch herkömmliche Methoden entstehen können, sollen sie künftig von strengen EU-Vorgaben ausgenommen werden, wie eine Mehrheit im Ausschuss beschloss.

Bei der Abstimmungen sprachen sich nach Parlamentsangaben von Mittwoch 47 Politiker für eine Deregulierung und 31 dagegen aus. Bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten können, muss sich auch eine Mehrheit im gesamten EU-Parlament für das Vorhaben aussprechen – eine Abstimmung ist für Februar vorgesehen. Anschliessend muss auch noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten ausgehandelt werden.

Die Positionierung des Ausschusses geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Viele gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sollen demnach in der EU künftig einfacher erforscht und ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden können.  Dieser Empfehlung folgten die Abgeordneten nun weitgehend. Sie fordern zudem, dass Saatgut von deregulierten Züchtungen gekennzeichnet wird und eine Liste aller solcher Pflanzen im Internet veröffentlicht wird.

Politiker von CDU und FDP sehen die Lockerungen ähnlich wie zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler positiv. Befürworter der Technik erhoffen sich etwa Züchtungen, die mit dem Klimawandel besser zurechtkommen, mehr Nährstoffe haben oder weniger Pestizideinsatz benötigen. Politiker der Grünen und der SPD äusserten sich am Mittwoch hingegen kritisch. Sie sehen durch neue Züchtungen etwa Risiken für Menschen und Umwelt.

Die Positionierung des Ausschusses geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Die Pläne der EU-Kommission sehen einen deutlich lockeren Umgang mit der Neuen Gentechnik (NGT) in der Landwirtschaft vor. Neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) sollen demnach künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel der Deregulierung ist unter anderem, gegen Wassermangel oder Schädlinge widerstandsfähigere Gewächse zu züchten. NGT-Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, (Kategorie NGT-2) sollten hingegen unter die bestehenden GVO-Verordnungen fallen.

Die Abgeordneten stimmen dem Vorschlag zu, zwei unterschiedliche Kategorien und zwei Regelwerke für NGT-Pflanzen einzuführen. Die Abgeordneten wollen ausserdem, dass eine öffentliche Online-Liste aller NGT-1-Pflanzen eingerichtet wird. Der Umweltausschuss änderte den Kommissionsvorschlag dahingehend, ein vollständiges Patentverbot für alle NGT-Pflanzen, Teile davon, genetische Informationen und darin enthaltene Prozessmerkmale zu fordern, um Rechtsunsicherheiten, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Züchter zu vermeiden.

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