Schweizer Unternehmen können ab dem 1. Dezember 2021 geografische Angaben in ihren Produkten einfacher schützen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.
Mithilfe des Lissaboner Systems können Schweizer Begünstigte von Ursprungsbezeichnungen (z. B. Gruyère) und geografischen Angaben (z. B. Bündnerfleisch oder Swiss für Uhren) auf dem Staatsgebiet der Vertragsparteien einen hohen, zeitlich unbefristeten Schutz erwirken.
Heute müssen die Produzenten in jedem Staat einzeln einen Antrag für den Schutz stellen. Die internationale Registrierung von schweizerischen Bezeichnungen sowie die Prüfung ausländischer internationaler Registrierungen durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) sind kostenlos.
Legt ein Dritter beim IGE Widerspruch gegen die Wirksamkeit einer ausländischen internationalen Registrierung in der Schweiz ein, ist eine Gebühr von 800 Franken fällig. Die internationale Gebühr und die möglicherweise von anderen Vertragsparteien verlangten nationalen Gebühren werden direkt von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erhoben.
Das Parlament hat die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben sowie die Änderung des Markenschutzgesetzes am 19. März 2021 genehmigt.
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