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Gericht: Nach Tod zweier Hirten zahlen

 

Russland soll für die Tötung zweier Hirten im Kaukasus eine Entschädigung in Höhe von 120’000 Euro an deren Vater zahlen. Wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag mitteilte, war der Einsatz tödlicher Gewalt ungerechtfertigt.

 

Die jungen Männer waren im August 2016 nach mehreren Terroranschlägen in der Region tot bei ihrem Dorf Goor-Chindach in der russischen Teilrepublik Dagestan aufgefunden worden. Das Gericht mit Sitz in Strassburg befand, dass sie in einer Spezialoperation von staatlichen Kräften getötet worden waren. 

 

Das Gericht monierte auch Versäumnisse bei den Ermittlungen. Der Tatort sei nur oberflächlich untersucht, wichtige Elemente erst einen Tag später gefunden worden. Juristische Ermittlungen seien erst nach über einem Jahr aufgenommen worden, obwohl der Vater seine Vorwürfe immer wieder angebracht hatte. Ihm zufolge sollten seine Söhne als Mitglieder einer bewaffneten Organisation dargestellt und ihre Tötung als Durchgreifen nach den Terrorangriffen inszeniert werden.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten, darunter auch Russland, ein.

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