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Geschiedene Landwirtinnen besser entschädigen

sda |

 

Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten sollen bei einer Scheidung finanziell angemessen für ihre geleistete Arbeit entschädigt werden.

 

Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion mit 114 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen, die eine entsprechende Gesetzesanpassung fordert. 

 

Barlohn oder Anteil am Betrieb

 

Derzeit sei es wegen des Bodenrechts kaum möglich, Partnerinnen und Partner, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen, begründete Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) das Anliegen. Auch die finanziellen Mittel aller Beteiligten seien meist im Betrieb eingebunden. Viele Partnerinnen und Partner stünden daher nach einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts.

 

Neu sollen daher die mitarbeitenden Familienmitglieder entweder mit einem Barlohn oder als Selbständigerwerbende mit einem Anteil am landwirtschaftlichen Einkommen am Betrieb beteiligt werden. Andernfalls sollen sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bei einer Scheidung erhalten. Der Anspruch solle von den Behörden unter Einbezug von vergleichbaren Tätigkeiten definiert werden.

 

 

Bundesrat dagegen

 

Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Er sei sich zwar des Problems bewusst, sagte Guy Parmelin. Die hier angedachten Lösungen seien aber zu wenig praxistauglich und kaum kontrollierbar. Eine Verbesserung sei mit der Agrarpolitik 2022+ (AP2022+) vorgesehen.

 

Das Parlament hat die AP22+ in der Frühlingssession auf Eis gelegt. Der Bundesrat bedauere das, weil dabei auch die Massnahmen zur Besserstellung der geschiedenen Partner und Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten hinausgeschoben würden.

 

Die Motion geht an den Ständerat.

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