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Gesetz rettet 40 Millionen männliche Küken vor frühzeitigem Tod

sda |

 

Das neue Gesetz in Deutschland zum Schutz männlicher Küken hat bereits Millionen Tiere vor der Tötung direkt nach dem Schlüpfen bewahrt.

 

 «Durch das neue Gesetz werden in Deutschland in diesem Jahr rund 40 Millionen männliche Küken vor dem Tod bewahrt», sagte der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgabe).

 

In Deutschland ist seit Jahresbeginn das Töten männlicher Küken von Legehennen verboten. Seit Januar werden in Deutschland die geschlüpften Küken entweder als so genannte Bruderhähne aufgezogen. Ansonsten werden sie durch Geschlechtsbestimmungsverfahren noch vor dem Schlüpfen aussortiert, berichtet Ripke.

 

Der Verbandspräsident forderte indessen einheitliche europäische Regeln. «Wir brauchen eine europaweite Regelung, sonst erhalten wir nicht den gewünschten breiten ethischen Erfolg», sagte Ripke den Funke-Zeitungen. Ausserdem lasse das deutsche Gesetz «zu viele Umgehungstatbestände» zu.

 

«So könnten zum Beispiel männliche Küken über die Grenzen gefahren und dort getötet werden», berichtete Ripke. Denn in Polen, Holland, Italien oder Frankreich sei das Kükentöten weiterhin erlaubt. «Auch ist es legal, Junghennen im Ausland zu kaufen und einzuführen, deren männliche Geschwister dort weiterhin nach dem Schlupf getötet werden.» So hätten deutsche Brüter im europäischen Vergleich Wettbewerbsnachteile.

 

In der Schweiz ist das Töten von männlichen Küken noch erlaubt, allerdings nur durch Gas. Das Schreddern von männlichen Küken ist seit Anfang 2020 verboten. Die Branche sucht nach Alternativen, damit männliche Küken nicht mehr vergast werden. Vorgeschlagen wurde etwa, dass das Geschlecht im Ei am neunten Tag bestimmt wird. So sollen dann gar keine männlichen Küken mehr schlüpfen.

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