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Gesetz stärkt Position der Bauern gegenüber Lebensmittelhandel

AgE |

 

Um die Position der Landwirte gegenüber dem Lebensmittelhandel zu stärken, ist jetzt auch in Österreich ein Gesetz gegen unfaire Geschäftspraktiken verabschiedet worden. 

 

Die entsprechenden Änderungen im Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz, mit denen die Europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt wird, wurden  vom Wiener Nationalrat beschlossen.

 

Ausserdem setzt das Landwirtschaftsministerium ab März 2022 eine weisungsfreie und unabhängige Ombudsstelle ein, an die sich Bauern und andere Lieferanten kostenlos wenden können. Die Gesetzesnovelle tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Bei Verstössen drohen - je nach Individualbeurteilung - Strafen bis zu 
500 000 Euro (519’000 Franken).

 

„Erstmals gibt es einen Rechtsrahmen, der unfaire Praktiken definiert und exekutierbar macht“, kommentierte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger das neue Gesetz. Mit diesem gehörten verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder Verweigerung schriftlicher Verträge der Vergangenheit an.

 

Die neue Ombudsstelle wird laut Köstinger jährlich einen Bericht über die Art und die Anzahl der unfairen Praktiken sowie deren Ausgang vorlegen. „Damit wird es kleineren Akteuren einfacher möglich sein, über unfaire Praktiken zu sprechen, ohne Angst vor Vergeltungsmassnahmen haben zu müssen. Denn derzeit
läuft es nach dem Prinzip: Wer sich wehrt, wird aus dem Sortiment ausgelistet“, so die Ministerin.

 

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, begrüsste das neue Gesetz,
das für mehr Fairness in der Wertschöpfungskette sorgen werde. Mit der Schaffung der Ombudsstelle werde eine langjährige Forderung der Kammer mit Leben erfüllt.

 

Die Umsetzung der UTP-Richtlinie hätte eigentlich schon zum 1. Mai dieses Jahres erfolgen müssen. Da Wien diesen Termin allerdings verstreichen liess, reagierte die EU Kommission im Juli mit einem förmlichen Aufforderungsschreiben. Ende September schickte Köstinger dann den Entwurf zum Wettbewerbs-und Nahversorgungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie in die Begutachtung-.

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