Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) hat offiziell die Suche nach einem Nachfolger von Präsident Hansjörg Walter eröffnet. Das Rotationsprinzip unter den Parteien hat der Vorstand aufgehoben. Mit Umfrage
Der SBV-Vorstand hat letzten Donnerstag ein Anforderungsprofil für die Nachfolgeregelung von SBV-Präsident Hansjörg Walter verabschiedet. Gesucht ist ein praktizierender Landwirt mit eigenem Betrieb und mit abgeschlossener landwirtschaftlicher Ausbildung oder höherer Ausbildung in Agronomie.
60-Prozent-Pensum
Das von einer Findungskommission erstellte Anforderungsprofil sieht ein Arbeitspensum von ungefähr 60 Prozent vor. Insgesamt hat der SBV-Präsident demnach über 100 Auftritte pro Jahr an Sitzungen, Vorträgen, Podiumsgesprächen und Versammlungen zu absolvieren. Ein zentrales Kriterium für den Vorstand ist eine hohe Flexibilität bezüglich Verfügbarkeit. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit sicherem Auftreten und mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten. Wichtig sind dem Vorstand aber auch Führungserfahrung, Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen.
Der Vorstand wünscht, dass der oder die Neue das Amt während zweier Amtsperioden, sprich acht Jahre lang ausüben sollte. Deshalb sollten allfällige Kandidaten nicht zu alt sein, weil die Statuten eine Altersbeschränkung von 65 Jahren vorsehen. In andern Bereichen ist das Anforderungsprofil sehr offen formuliert. Mal abgesehen davon, dass der Titel des Dokuments «Anforderungsprofil für den künftigen Präsidenten oder die künftige Präsidentin» heisst, wird die Geschlechterfrage sonst nicht erwähnt.
Kenntnisse einer zweiten Landessprache
Weiter wünscht sich der Vorstand zwar, dass der neue SBV-Präsident Mitglied des eidgenössischen Parlaments ist, sieht dies aber nicht als zwingendes Kriterium. Auch Punkto regionale Herkunft macht der Vorstand keine Einschränkungen, wünscht sich aber gute Kenntnisse einer zweiten Landessprache.
Bedeutend ist vor allem, dass der Vorstand das Rotationsprinzip unter den Parteien aufhebt. Seit den 70er-Jahren gab es ein ungeschriebenes Gesetz, wonach das Präsidium unter den drei bürgerlichen Bundesratsparteien SVP, CVP und FDP rotierte.
Bis Ende Mai haben die Mitgliedssektionen Zeit, ihre Kandidaten zu melden. Im Juni prüft die Findungskommission die Kandidierenden bezüglich Erfüllung des Anforderungsprofils. Am 17. August werden die Kandidaturen dem Vorstand vorgestellt, der allenfalls eine Empfehlung abgibt. Das letzte Wort haben die SBV-Delegierten am 21. November.