Die Projekte können auf allen Ebenen, von Tierzucht, -Haltung bis hin zur Vermarktung, angesiedelt sein, schreibt Kagfreiland in einer Mitteilung.
Teilnahmebedingungen für das Einreichen eines Tierwohlprojekts:
- Die Projekte müssen dem Tierwohlverständnis vonKagfreiland entsprechen (siehe Leitbild) und eine artgerechte Nutztierhaltung fördern.
- Die Ausschreibung ist eingeschränkt für Projekte in der Schweiz von inländischen Institutionen oder Privatpersonen, beispielsweise Landwirte.
- Die Rolle und Aufgaben von Kagfreiland beim Projekt müssen klar dargestellt werden. Eine reine finanzielle Beteiligung am Projekt ist nicht vorgesehen.
- Gesuche für Beiträge für Stallumbauten, laufende Betriebskosten oder projektunabhängige Lohnkosten werden nicht berücksichtigt.
Gesuche sind elektronisch bis am 30. Juni 2025 einzureichen. Die endgültige Selektion der Projekte findet im Herbst 2025 statt. Bei Zusage wird vor Projektbeginn eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterschrieben, in der die Rechte und Pflichten der Projektpartner geregelt sind. Projektbeginn ist der 1. Januar 2026.
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Leitbild KAGfreiland
Die Nutztierschutz-Organisation Kagfreiland mit Sitz in Aarau setzt sich nach eigenen Angaben seit über 50 Jahren für eine tierfreundliche und artgerechte Haltung der Nutztiere ein. Tiere in der Landwirtschaft sollten täglich Auslauf oder Weidegang erhalten und in Gruppen gehalten werden. Die Organisation richtet sich an die biologische wie auch konventionelle Tierhaltung. Kagfreiland setzt sich für eine faire Wertschöpfung für Produkte aus tierfreundlicher Haltung ein.
Auch saubere und trockene Einstreu muss vorhanden sein. Ausserdem kämpft Kagfreiland für schonende Schlachtungen und kurze Transportwege zum Schlachthof.