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Getreide: Pflichtlager sollen stark steigen

sda/blu |

 

Der Bundesrat will die Ernährungs-Pflichtlager ausbauen. Sie sollen – zusammen mit der einheimischen Produktion – die Schweiz neu bis ein Jahr lang versorgen können, wie im Kalten Krieg. Verkleinert werden die Pflichtlager für proteinhaltiges Tierfutter.

 

Derzeit kann sich die Schweiz in einer schweren Mangellage während drei bis vier Monaten vollständig aus Pflichtlagern versorgen. Das ist dem Bundesrat zu wenig. Mit dem Ausbau der Pflichtlager würde die Schweiz neu während maximal zwölf Monaten auf reduziertem Niveau aus Pflichtlagern und der inländischen Produktion versorgt. Damit werden wieder Lagermengen wie vor dem Ende des Kalten Krieges angestrebt. 

 

Für die Zukunft vorsorgen

 

Die Covid-19-Pandemie, Witterungsbedingungen, Logistikprobleme weltweit oder auch der russische Angriff auf die Ukraine hätten Auswirkungen gehabt auf die Land- und Ernährungswirtschaft. Die Wirtschaft habe mit umfangreichen Massnahmen relevante Engpässe verhindert. Doch für die Zukunft gelte es vorzusorgen. Das sei die Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung. Pflichtlager würden es erlauben, während längerer Zeiten mit Einschränkungen, eine minimale Versorgung aufrecht zu erhalten.

 

Ab 2015 wurden die Pflichtlager überprüft. «Infolge dieser Überprüfung und der Annahme, dass es in Zukunft vermehrt zu Unterbrüchen in Wertschöpfungsketten kommen kann, wurde entschieden, die Pflichtlagermengen zu erhöhen», hält der Bundesrat fest. 

 

Ausfall von Importen eingerechnet

 

Die benötigte Pflichtlagermenge wird neu so berechnet, dass sie einen Gesamtausfall der Nahrungsmittelimporte ausgleicht. Betroffen wären alle Produkte, also Rohprodukte, aber auch verarbeitete Produkte. 

 

Die Schweiz produziere nur etwa die Hälfte aller Nahrungsmittel selber, die im Inland konsumiert würden, so der Bundesrat am Mittwoch zu seinem Entscheid und zur Eröffnung der Vernehmlassung. Bei Speiseölen und -fetten ist der Selbstversorgungsgrad noch tiefer. «Die Inlandproduktion bleibt damit auch weiterhin von grosser Bedeutung», schreibt die Landesregierung.

 

Neu will der Bundesrat mehr Getreide und mehr Speiseöle und -fette einlagern lassen. Beim Getreide sollen es gegen 50 Prozent mehr sein. Während heute die Pflichtlager 507’900 Tonnen enthalten müssen, sollen künftig 755’000 Tonnen an Lager sein müssen. «Diese Menge an Getreide kompensiert die ausfallenden Rohprodukteimport sowie weitere importierte Kalorien, die im Inland bei einem Ausfall nicht ersetzt werden können», so der Bundesrat.

 

Sojaschrot für zwei Monate

 

Bei den Speiseölen und -fetten beträgt die Erhöhung rund 25 Prozent, also von von derzeit 35’583 auf 44’000 Tonnen. Bei diesen Produkten sei die Schweiz sehr stark von Importen abhängig, schrieb der Bundesrat zur Neuausrichtung der Pflichtlager.

 

Kleiner werden sollen hingegen die Pflichtlager für als Futter verwendete Proteinträger – hier geht es primär um Sojaschrot. Das Pflichtlager soll von 75’000 auf noch 58’000 Tonnen reduziert werden. Diese Menge deckt den Durchschnittsbedarf von Schweinen und Geflügel während etwa zwei Monaten.

 

Geordneter Abbau von Tierbeständen

 

In einer schweren Mangellage könnten die Bestände von Schweinen und Geflügeln mit dem Vorrat geordnet abgebaut werden, wie der Bundesrat schreibt. Andere Nutztiere, etwa Rinder, sollen in einer Mangellage keine Proteinträger aus Pflichtlagern erhalten. Sie müssten dann mit Grünland-Erträgen und Proteinträgern wie beispielsweise einheimischen Rapskuchen gefüttert werden.

 

Für die Ausdehnung der Pflichtlager müssen die privaten Pflichtlagerhalter ihre Lagerkapazitäten vergrössern. Das verursacht jährliche Kosten von rund 17 Millionen Franken. Dazu kommen einmalige Kosten für den Ausbau der Pflichtlager von 84 Millionen Franken. Die Finanzierung dieser Mehrkosten wird über den Garantiefondsbeitrag sichergestellt. Verantwortlich für das Anlegen und Bewirtschaften der Notvorräte sind private Akteure, zum Beispiel Getreidemühlen.

 

Um die Pflichtlagermengen anzupassen, ist eine Verordnungsänderung nötig. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine Vernehmlassung bis zum 11. August 2023 eröffnet.

Kommentare (1)

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  • Aargauer Bauer | 20.04.2023
    Langsam dämmert es den Behörden. Lieber spät als nie. Im Umkehrschluss hätten wir eigentlich ja nur eine Versorgung von Lebensmitteln für 4 Mio. Menschen. Fragwürdig warum wir das Bevölkerungswachstum nicht langsam hinterfragen.

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