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Gewässerräume: Nationalrat nimmt Rücksicht auf Bauern

Der Nationalrat möchte, dass bei der Renaturierung der Gewässer die Interessen der Bauern höher gewichtet werden. Er hat am Dienstag eine Motion angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die gesetzlichen Regeln anders umzusetzen.

sda |

 

 

Der Nationalrat möchte, dass bei der Renaturierung der Gewässer die Interessen der Bauern höher gewichtet werden. Er hat am Dienstag eine Motion angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die gesetzlichen Regeln anders umzusetzen.

Der Rat hiess die Motion seiner Raumplanungskommission mit 94 zu  89 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Nun muss noch der Ständerat  entscheiden. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung zum revidierten  Gewässerschutzgesetz stösst vor allem bei den Bauern auf Kritik.  Auch die Kantone sind unzufrieden.

Es habe sich rasch gezeigt, dass die Verordnung zu Unsicherheiten  und Unmut führe, sagte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der  Nationalratskommission. Es brauche flexiblere Regeln. Die Gegner  argumentierten vergeblich, die Verordnung setze lediglich die Regeln  um, welche das Parlament selbst beschlossen habe - als indirekten  Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» der Fischer.

Frühere Beschlüsse missachtet

Umweltministerin Doris Leuthard rief den Rat dazu auf, frühere  Beschlüsse nicht rückgängig zu machen. Die Fischer hätten ihre  Initiative im Vertrauen auf die Einhaltung parlamentarischer  Versprechen zurückgezogen, gab sie zu bedenken. «Dieses Gesetz hat  eine Geschichte.»

Neben der Initiative der Fischer hätten bei der Ausarbeitung des  Gesetzes auch Hochwasserkatastrophen eine Rolle gespielt. Die von  Bundesrat erlassene Verordnung entspreche exakt der  parlamentarischen Diskussion. Über die nötige Breite des  Gewässerraums etwa sei damals diskutiert worden.

Deal mit den Bauern

«Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft waren bekannt», sagte  Leuthard. Deshalb sei auch der Landwirtschaftskredit um 20 Millonen  pro Jahr aufgestockt worden. «Das war der damalige Deal. Solche  Deals können Sie nicht jedes Jahr wieder rückgängig machen.»

Verärgert zeigte sich auch Beat Jans (SP/BS). Beim Vollzug des  Gesetzes gebe es noch offene Fragen, räumte er ein. Die Motion der  Raumplanungskommission aber sei «ein Coup des Bauernverbandes und  nichts anderes». Der Bauernverband behaupte, die Verordnung gehe  über das Gesetz hinaus, und die Bauern würden Einbussen erleiden.  Beides sei falsch, sagte Jans. Die Bauern könnten die Flächen  nämlich als Ökoflächen anmelden und würden dann entschädigt.

Mehr Freiheiten für Kantone

Die Gegner der Motion befürchten, dass das Gleichgewicht zwischen  Schutz und Nutzung der Gewässer wieder in Frage gestellt wird. Sagt  auch der Ständerat Ja, muss der Bundesrat den Kantonen mehr  Freiheiten einräumen.

Gemäss der Motion sollen die Kantone innerhalb des Baugebietes  den Gewässerraum unter Abwägung der verschiedenen Interessen  flexibel festlegen können. Geändert werden müsste zudem die  Definition der extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraumes.

Fischereiverband beharrt auf Pufferzonen

Der Schweizerische Fischerei-Verband stellt sich gegen eine  solche Verwässerung. Der Bauernverband versuche, die  Parlamentsbeschlüsse zu hintertreiben, kritisierte Verbandspräsident  Roland Seiler an der Delegiertenversammlung. Das Fischsterben könne  aber nur mit Pufferzonen zwischen Landwirtschaftsland und Gewässern  vermindert werden.

Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verschaffen, verabschiedeten die  Delegierten eine Resolution. Darin beharren sie auf der Durchsetzung  der extensiven Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums. Die  Initiative «Lebendiges Wasser» hatte der Verband 2006 lanciert.

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