Die Landwirtschaft ging bei der Orientierung der Verordnung vergessen. Der Bauernverband Aargau (BVA) ruft die Gemeinden auf, auf die Umsetzung zu verzichten, bis eine umsetzbare Lösung auf dem Tisch ist.
Der BVA ist verärgert. Darüber, dass der Kanton ohne Rücksprache mit den Betroffenen eine Verordnung erlässt, die in der Praxis nicht umsetzbar ist. Betroffen ist das Kulturland entlang der rund 3’000 km Fliessgewässer im Aargau. Die Umsetzung käme einer Enteignung von mehreren tausend Hektaren Kulturland gleich, davon gemäss kantonalen Angaben rund 900 ha Fruchtfolgeflächen.
Damit könnte auf einen Schlag der Sachplan Fruchtfolgeflächen nicht mehr erfüllt werden, betont BVA-Geschäftsführer Ralf Bucher. Das heisst, der Kanton hätte anstatt der vom Bund geforderten 40’000 ha Fruchtfolgeflächen, noch 39’800 ha.
Spielraum wäre da
Dass die unsägliche Verordnung vom Bund kommt, ist dem BVA bewusst. Dennoch hätte der Kanton nach einer Gesamtinteressen-abwägung genügend Spielraum, auch ausserhalb des Baugebietes eine praxistaugliche Regelung zu finden. «Andere Kantone sind hier vorbildlich und suchen zusammen mit den Bauern nach Lösungen», so Bucher.
In einem Schreiben letzten Herbst hat dies auch der BVA gefordert. Im Antwortschreiben hielt Regierungsrat Peter C. Beyeler fest, dass man dazu eine Arbeitsgruppe einsetzen wolle, in welcher auch der BVA vertreten sei. «Die Verordnung ist beschlossen, eine Arbeitsgruppe hat es nicht gegeben.»
Widerstand regt sich
Der BVA arbeitet derzeit an einer Standesinitiative, in welcher der Regierungsrat aufgefordert wird, die Gewässerschutzverordnung in dieser Form nicht umzusetzen. In anderen Kantonen laufen ähnliche Vorstösse, und auch der Schweizerische Bauernverband ist auf nationaler Ebene daran, alles zu unternehmen, um die Verordnung zu entschärfen.
Ralf Bucher hält fest: «Für viele Fachleute ist der Detaillierungsgrad der Bundesverordnung höchst fragwürdig, und eine Interessenabwägung wurde wohl vergessen.»
Im Schreiben an die Gemeinden wird angekündigt, dass die Vollzugsverordnung auf Ende Februar in Kraft tritt. Der BVA ist überzeugt, dass eine Umsetzung nicht machbar sei und behalte sich alle rechtlichen Schritte offen, seine Mitglieder in Einspracheverfahren zu unterstützen. Der Rechtsweg sei zwar nicht das Ziel, wäre aber eine Möglichkeit, um die Rechtsgrundlage dieser Verordnung infrage zu stellen.
Aus Sicht des BVA wird bestehendes Recht unterwandert. Deshalb ruft der Verband die Gemeinden auf, diese Verordnung ausserhalb von Baugebieten nicht umzusetzen. Der Aargauer Bauernverband signalisiert, dass er weiterhin bereit sei, an einer umsetzbaren Lösung mitzuarbeiten. Dann würden auch die Gemeinden mehrheitsfähige und breit abgestützte Instrumente erhalten, um die Verordnung praxistauglich umzusetzen. «Ansonsten drohen sie auf massiven Widerstand seitens der Bauern zu stossen», vermutet Bucher.