Mit Händen und Füssen wehren sich die Kantone gegen das neue Gewässerschutz-gesetz. Der Bund muss über die Bücher.
Als Gegenvorschlag zur Initiative «lebendiges Wasser» revidierte der Bund das Gewässerschutzgesetz. Dieses verpflichtet die Kantone, bis 2019 flächendeckend Gewässer-räumen auszuscheiden. Zudem zielt es auf die «zielorientierte Renaturierungen» von Fliessgewässern ab.
Von der Ausscheidung der Gewässerräume sind rund 20’000 ha Kulturland betroffen, von Renaturierungen rund 2’000 ha. Die Fischer zogen daraufhin ihre Initiative «lebendiges Wasser» zurück.
Widerstand aus Luzern
Als das Parlament 2009 das neue Gewässerschutzgesetz mit deutlichem Mehr verabschiedete, hat es wohl noch nichts vom heftigen Widerstand der Kantone geahnt. So will etwa der Kanton Luzern die Einschränkungen nicht hinnehmen. Sein Kantonsrat überwies letzten Montag mit 76 zu 26 Stimmen eine Standesinitiative, die verlangt, dass der Bundesrat das Gewässerschutzgesetz in der Verordnung massvoller umsetzt.
Besonders in der Kritik steht die Festlegung der Gewässerräume. Das Begehren mache das Gewässerschutzgesetz zum Papiertiger, sagte SP-Kantonsrat und Gegner der Standesinitiative Hasan Candan. Zudem sei das Anliegen bereits beim Bund deponiert worden.
Rat will über Bücher
Damit hat er nicht unrecht. Schliesslich hat der Nationalrat im Juni dieses Jahres bereits einer Motion seiner Raumplanungskommission zugestimmt. Diese verlangt eine massvollere Ausführungsverordnung für das seit Januar 2011 bereits in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz.
Die Motion zielt darauf ab, in Bauzonen geringere Gewässerräume auszuscheiden. Zudem sollen Fruchtfolgeflächen, die in Gewässerräumen zu liegen kommen, kompensiert werden müssen.
Dass der Nationalrat punkto Gewässerschutz so rasch wieder zurückkrebste, kommt nicht von ungefähr.
Bereits Gerichtsurteil
Wie bereits erwähnt, opponieren die Kantone. Ähnlich wie der Kanton Luzern ging bereits der Kanton St. Gallen mit einer Standesinitiative im gleichen Sinne vor. Oder im Kanton Bern verlangten drei BDP-Grossräte in einer Motion, bei der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes die landwirtschaftlichen Nutzflächen weitgehend zu schonen.
Und der Kanton Aargau wollte in der Bauzone gar nur die bisherig minimalen Abstände zu Gewässern ausscheiden. Ende Oktober wies ihn aber das Verwaltungsgericht in die Schranken.