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Gewässerschutz: Mehr Spielraum fur Kantone

Der Ständerat will den politischen Kompromiss beim Gewässerschutz nicht gefährden. Innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens sollen die Kantone aber mehr Spielraum erhalten. Die kleine Kammer hat am Montag eine Motion seiner Umweltkommission mit dieser Forderung angenommen.

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Der Ständerat will den politischen Kompromiss beim Gewässerschutz nicht gefährden. Innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens sollen die Kantone aber mehr Spielraum erhalten. Die kleine Kammer hat am Montag eine Motion seiner Umweltkommission mit dieser Forderung angenommen.

Die Gewässerschutzverordnung soll so angepasst werden, dass die Kantone bei der Festlegung des Gewässerraums den grösstmöglichen Handlungsspielraum erhalten, um den lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Eine Revision der Verordnung ist aufgrund von zwei Bundesgerichtsurteilen ohnehin nötig, wie Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI) sagte.

Ausscheidung führte zu schwierigen Situationen

Den Kantonen werde bereits sehr viel Spielraum eingeräumt, sagte Anita Fetz (SP/BS). Zudem sei die Renaturierung von Gewässern ein zentrales Element des Hochwasserschutzes. Daran könne man dann beim nächsten Hochwasser denken.

Städte, Agglomeration und Berggebiete dürften nicht über eine Leiste geschlagen werden, entgegnete der Glarner Werner Hösli (FDP). Wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten habe die Ausscheidung des Gewässerraums zum Teil zu schwierigen Situationen geführt. Solche Probleme könnten im Einzelfall besser gelöst werden, wenn den Kantonen die nötigen Kompetenzen zugewiesen würden, sagte sein Parteikollege Martin Schmid (GR).

Auf 20'000 ha wird Landwirtschaft eingeschränkt


Gewässerraum muss aufgrund des 2011 verschärften Gewässerschutzgesetzes ausgeschieden werden. Die Gesetzesänderung geht zurück auf den indirekten Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative «Lebendiges Wasser» des Schweizerischen Fischerei-Verbandes.

Gemäss dem Kompromiss müssen nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauter Gewässer revitalisiert werden. Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, Gewässerraum ausgeschieden werden. Dieser dient den natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung.

Auf einer Fläche von 20'000 Hektaren muss die Bautätigkeit und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt werden. Entsprechend gross ist der Widerstand gegen den Vollzug, für welchen die Kantone bis 2018 Zeit haben.

Ständerat bleibt standhaft

Forderungen aus dem Nationalrat, das Gesetz bereits wieder aufzuweichen, konnten sich im Ständerat nicht durchsetzen. Eine Mehrheit in beiden Kammern fand bisher nur der Auftrag an den Bundesrat, dass er zusammen mit den Kantonen für Ersatz für die verlorenen Fruchtfolgeflächen sorgen muss.

Insgesamt neun Standesinitiativen, welche eine Lockerung der Gewässerschutzvorschriften verlangten, hat der Ständerat am Montag ebenfalls keine Folge gegeben. So weit er die Anliegen unterstützte, hat er sie in den beiden angenommenen Vorstössen aufgenommen, wie Bischofberger sagte. Die Vorlagen gehen nun an den Nationalrat.

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