Damit weniger Mikroverunreinigungen in Seen und Flüsse gelangen, sollen Kläranlagen aufgerüstet werden. Die Umweltkommission des Ständerates (UREK) beantragt ihrem Rat einstimmig, entsprechende Änderungen des Gewässerschutzgesetzes gutzuheissen.
Heute werden in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Stoffe wie Medikamente, Hormone oder Biozide nur ungenügend entfernt. Sie gelangen in Gewässer, wo sie die Fortpflanzung und Entwicklung empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beeinträchtigen.
Dies soll sich nun ändern. Über die nächsten 20 Jahre sollen rund 100 der 700 ARA in der Schweiz eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen. Es handelt sich um grosse Anlagen in dicht besiedeltem Gebiet sowie solche im Einzugsgebiet von Seen und Gewässern. Die Umsetzung kostet rund 1,2 Milliarden Franken.
Drei Viertel der Investitionskosten für die Aufrüstung sollen über eine Abgabe in der Höhe von maximal 9 Franken pro Einwohner und Jahr finanziert werden. Der Bund würde aus der Abgabe jährlich rund 45 Millionen Franken erhalten und so die Umrüstung finanzieren. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass auch Massnahmen zur Nitrifikation unterstützt werden. Es handelt sich dabei um die bakterielle Oxidation von Ammoniak zu Nitrat, die im Stickstoffkreislauf von Ökosystemen eine grosse Rolle spielt.