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Gewässerschutzgesetz: SR gegen Aufweichung

Der Ständerat ist nicht bereit, das erst 2011 verschärfte Gewässerschutzgesetz schon wieder zu verwässern. Er hat am Mittwoch eine ganze Reihe von Vorstössen aus dem Nationalrat abgelehnt oder auf Eis gelegt. Einzig beim Ersatz der Fruchtfolgeflächen sieht er Handlungsbedarf.

 

 

Der Ständerat ist nicht bereit, das erst 2011 verschärfte Gewässerschutzgesetz schon wieder zu verwässern. Er hat am Mittwoch eine ganze Reihe von Vorstössen aus dem Nationalrat abgelehnt oder auf Eis gelegt. Einzig beim Ersatz der Fruchtfolgeflächen sieht er Handlungsbedarf.

Der verschärfte Gewässerschutz geht zurück auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» des Schweizerischen Fischerei-Verbandes. Er sieht vor, dass nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen.

Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, Gewässerraum ausgeschieden werden. Dieser dient den natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung. Auf einer Fläche von 20'000 Hektaren muss die Bautätigkeit und die landwirtschaftliche Nutzung daher eingeschränkt werden.

Kantone laufen Sturm

Entsprechend gross ist der Widerstand gegen den Vollzug, für welchen die Kantone bis 2018 Zeit haben. Nicht weniger als neun Kantone verlangen mit Standesinitiativen, bei der Ausscheidung des Gewässerraums die Interessen der Landwirtschaft oder der Siedlungsentwicklung stärker zu gewichten oder ihnen mehr Spielraum bei der Umsetzung einzuräumen. Mehrere Vorstösse aus dem Nationalrat verlangen ebenfalls eine Lockerung der Vorschriften.

Mit Ausnahme einer Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats hat die Ständeratskommission alle Geschäfte sistiert. Die Motion empfahl sie in einem Punkt zur Annahme: Der Bundesrat soll zusammen mit den Kantonen für einen effektiven Ersatz der Fruchtfolgeflächen sorgen, welche bei der Ausscheidung des Gewässerraums verloren gehen. Die übrigen Anliegen könnten unabhängig von der Motion umgesetzt werden, sagte UREK-Präsident Ivo Bischofberger (CVP/AI). Dieser Auffassung seien auch die Kantone.

Isidor Baumann (CVP/UR) beantragte jedoch, zwei weitere Punkte der Motion anzunehmen: Den Kantonen soll mehr Spielraum für die Abwägung der verschiedenen Interessen eingeräumt werden. Zudem sollen die Vorschriften für die extensive Bewirtschaftung gelockert werden.

Politischer Kompromiss

Peter Föhn (SVP/SZ) sprach von einem «Aufschrei», der beim Erlass der Gewässerschutzverordnung durchs Land gegangen sei. Auch er forderte, dass die Kantone den nötigen Spielraum erhalten, um die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen und geringere Gewässerräume auszuscheiden zu müssen.

Bundesrätin Doris Leuthard erinnerte daran, dass die Revision des Gewässerschutzgesetzes ein politischer Kompromiss sei, der vom Parlament ausgehandelt wurde. «Genau das setzen wir nun um», sagte die Umweltministerin. Sie erinnerte auch daran, dass die Bauern für die Nutzungsbeschränkungen speziell entschädigt werden. Dafür sei das Agrarbudget um 20 Millionen Franken erhöht worden.

Drohung der Fischer wirkte

Selbstverständlich habe das Parlament das Recht, das Gesetz wieder zu ändern, sagte Leuthard. Auch wenn seit der Inkraftsetzung erst drei Jahre vergangen seien. Sie appellierte jedoch an den Ständerat, zunächst die Umsetzung in den Kantonen abzuwarten.

Der Grünliberale Markus Stadler (UR) warnte vor einer «staatspolitisch fragwürdigen» Revision. Eine neue Initiative würde der Fischerei-Verband sicher nicht mehr zurückziehen. Diese Drohung der Fischer dürfte mit ein Grund dafür gewesen sein, dass der Ständerat die Anträge von Baumann mit grosser Mehrheit ablehnte und schliesslich mit 31 zu 9 Stimmen seiner Kommission folgte.

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