Der Gewerbeverband (sgv) lehnt die Initiative «für Ernährungssicherheit» und den vom Bundesrat ausgearbeiteten Gegenvorschlag dazu ab. Aus seiner Sicht genügt die heutige Regelung für eine auf die Zukunft ausgerichtete Agrarpolitik.
«Es ist unsinnig, schwammige Begriffe wie 'Ernährungssicherheit' in die Verfassung zu schreiben», schreibt der Verband in einer Mitteilung von Donnerstag. Weitere Bestimmungen erhöhten einzig die Begehrlichkeiten nach mehr staatlichen Interventionen. Völlig verfehlt sei auch der Vorschlag, Rahmenbedingungen zur Unterstützung eines ressourcenschonenden Konsums von Lebensmitteln in der Verfassung verankern zu wollen. Der Verband erachtet dies als Bevormundung von Konsumentinnen und Konsumenten. "Nicht definierte" Begriffe wie „ressourcenschonend“ öffnen Tür und Tor, beliebig Verbote und Abgaben einzuführen", so der Verband.
Der bessere Schutz von Kulturland lässt sich nach Ansicht des Gewerbeverbandes effizienter und schneller auf Gesetzes-, Verordnungs- oder teilweise sogar Vollzugsebene realisieren. Mehr Grünflächen könnten erhalten werden, wenn das Baurecht vereinfacht und das verdichtete Bauen vorangetrieben würde.
Kein Gehör hat der sgv auch für den Gegenvorschlag des Bundesrats. Dass der Zugang zu den internationalen Märkten als wichtiger Pfeiler für die Lebensmittelversorgung der Schweiz erwähnt wird, vermag den sgv nicht zu besänftigen. Aus Sicht des Verbandes setzt dies falsche Signale aus.
Die Volksinitiative «für Ernährungssicherheit» wurde vom Schweizerischen Bauernverband lanciert und ist eine Reaktion auf die Agrarpolitik 2014-2017. Das Begehren verlangt, dass der Bund mehr tun muss für die Versorgung mit Lebensmitteln aus einheimischer Produktion. Auch gegen den Verlust von Kulturland und Sömmerungsflächen müsse er Massnahmen ergreifen.
Für Volksinitiativen zur Lebensmittelproduktion sammeln zurzeit auch die Bauerngewerkschaft Uniterre und die Grünen Unterschriften. Und die IG Hornkuh will mit der Hornkuh-Initiative erreichen, dass Bauern besondere finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ihre ausgewachsenen Kühe, Stiere und Ziegen Hörner tragen.