Bauern sollen beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks in jedem Fall nur bis zu einer gewissen Grenze eine Einkommensgewinnsteuer bezahlen müssen - auch wenn es sich beim Grundstück um Bauland handelt.
Der Nationalrat hat einem Vorstoss aus den Reihen der CVP zugestimmt. Dieser war als Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts eingereicht worden. Das Gericht hatte 2011 in einem Urteil erstmals definiert, dass Baulandreserven nicht als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten. Damit unterliegt der gesamte Verkaufsgewinn der Einkommenssteuer.
Dieses Urteil habe sehr negative Auswirkungen auf die Raumplanung und den Strukturwandel, sagte Motionär Leo Müller (CVP/LU). Die Vorlage geht nun an den Ständerat.