/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Gewinnsteuer für Bauland soll wieder begrenzt werden

Bauern sollen beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks in jedem Fall nur bis zu einer gewissen Grenze eine Einkommensgewinnsteuer bezahlen müssen - auch wenn es sich beim Grundstück um Bauland handelt.

sda |

 

 

Bauern sollen beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks in jedem Fall nur bis zu einer gewissen Grenze eine Einkommensgewinnsteuer bezahlen müssen - auch wenn es sich beim Grundstück um Bauland handelt.

Der Nationalrat  hat einem Vorstoss aus den Reihen der CVP zugestimmt. Dieser war  als Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts eingereicht worden.  Das Gericht hatte 2011 in einem Urteil erstmals definiert, dass  Baulandreserven nicht als land- und forstwirtschaftliche  Grundstücke gelten. Damit unterliegt der gesamte Verkaufsgewinn der  Einkommenssteuer.

Dieses Urteil habe sehr negative Auswirkungen auf  die Raumplanung und den Strukturwandel, sagte Motionär Leo Müller  (CVP/LU). Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      52.36%
    • Hauptsächlich die Frau:
      33.96%
    • Beide zusammen:
      7.08%
    • Ist nicht klar geregelt:
      6.6%

    Teilnehmer insgesamt: 424

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?