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Glarner Alpkäse soll geschützt werden

Der Glarner Alpkäse soll als Ursprungsbezeichnung geschützt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierte am Dienstag das entsprechende Gesuch der Glarner Käsegenossenschaft Glarona im Handelsamtsblatt.

 

 

Der Glarner Alpkäse soll als Ursprungsbezeichnung geschützt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierte am Dienstag das entsprechende Gesuch der Glarner Käsegenossenschaft Glarona im Handelsamtsblatt.

Mit der Ursprungsbezeichnung sollen der gute Ruf und die hohe  Qualität des Glarner Alpkäses geschützt werden, wie das BLW  mitteilte. Wer die Bezeichnung Glarner Alpkäse in Zukunft verwenden  möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des Pflichtenheftes  halten.

Das bedeutet: Der Glarner Alpkäse darf nur noch im Kanton Glarus  hergestellt werden. Die verwertete Rohmilch muss von den Glarner  Sömmerungsbetrieben stammen.

Lange Zeit nur Schabziger

Erstmals schriftlich erwähnt wird ein vollfetter Käse von  Glarner Alpen im Jahr 1845. Dass Quellen über Glarner Alpenkäse  erst im 19. Jahrhundert auftauchen, ist ein Unterschied zu den  meisten anderen Bergkantonen, wo vollfette Labkäse bis ins 15.  Jahrhundert zurück verfolgt werden können.

In den meisten Bergkantonen der West- und Innerschweiz setzten  die Älpler auf die lukrative Fettkäserei, während in Glarus  fettarmer Schabziger und fettreiche Butter produziert wurden. Seit  der Vermarktung durch eine Genossenschaft ist der Glarner Alpkäse  jedoch zu einem Handelsgut geworden.

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