In der Schweiz sollen 192 weitere Ursprungs- bezeichnungen aus der EU geschützt werden. Gleichzeitig soll die EU zwei neue schweizerische Bezeichnungen anerkennen: «Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse» sowie «Glarner Kalberwurst».
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben soll entsprechend erweitert werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft am Donnerstag mitteilte.
Das Abkommen sieht vor, dass regelmässig neu eingetragene Ursprungsbezeichnungen aufgenommen werden. Dazu gibt es jeweils eine öffentliche Konsultation. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Liste der zu schützenden Bezeichnungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, die Konsultation dauert bis zum 13. Juni.
Die EU möchte unter anderem «Rheinisches Apfelkraut», «Schwäbische Maultaschen», «Coppa di Parma», «Jambon de l’Ardèche» und «Cornish Pasty» schützen lassen. Werden die Bezeichnungen aufgenommen, sind sie gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt.


