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Glockenzeichen für reife Kirschen

Die intensive Forschung über die Geschichte der regionalen Kirschenkultur brachte es ans Tageslicht: Nicht nur Zug und Ägeri, auch Baar besass im 18. Jahrhundert eine «Chriesigloggä», die mit ihrem Geläut das Zeichen zum Start der Kirschenernte gab. Und für 1749 ist in Baar sogar ein «Chriesisturm» überliefert.

 

Die intensive Forschung über die Geschichte der regionalen Kirschenkultur brachte es ans Tageslicht: Nicht nur Zug und Ägeri, auch Baar besass im 18. Jahrhundert eine «Chriesigloggä», die mit ihrem Geläut das Zeichen zum Start der Kirschenernte gab. Und für 1749 ist in Baar sogar ein «Chriesisturm» überliefert.

«Ein weiterer Beleg für die tiefe Verwurzelung der Chriesikultur im Kanton Zug», wie Ueli Kleeb, der sich seit vielen Jahren mit der Geschichte der hiesigen Kirschen befasst, kommentiert. Er findet es toll, dass sich nun der Baarer Kirchenrat entschlossen hat, die Glocke als Zeichen der gelebten Kirschenkultur am 25. Juni erstmals wieder läuten zu lassen. «Denn Baar ist auch heute noch eine Gemeinde mit prächtigen Kirschbäumen und hervorragenden Kirschwassern.» 

Überlieferungen aus dem 18. Jahrhundert würden belegen, dass der Brauch der «Chriesigloggä», aber auch der daran anschliessende «Chriesisturm» im Kanton Zug verbreitet gewesen sei, heisst es in einer Medienmitteilung der IG Zuger Chriesi.  Den ältesten Beleg für eine derartige Glocke im Kanton Zug findet sich in den Zuger Stadtratsprotokollen, wo das Läuten zum Start der Kirschenernte für 1711 überliefert ist.

Im Protokoll festgehalten

2008 entschlossen sich die Zuger, die grösste Glocke der Kirche St. Michael wieder erklingen zu lassen. Und seit 2009 startet auf dieses Zeichen hin der «Chriesisturm», ein Rennen mit Leitern und Hutten durch die Altstadt. Für 1758 ist das Läuten der Kirschenglocken in den beiden Pfarrkirchen von Unter- und Oberägeri bezeugt.

Seit 2010 findet jedes Jahr der «Ägerer Chriesitag» statt, und man lässt an beiden Orten die Glocken läuten. Kürzlich wurde nun bekannt, dass auch Baar im 18. Jahrhundert eine eigene «Kriesiglocke» gekannt hat: Die Dorfherren, also die Ratsherren der Korporation Baar-Dorf, befahlen 1731, die «kriessi zu leüthen». 1749 wurde das Glockenzeichen im Korporationsprotokoll erneut vermerkt, und erwähnt wird erstmals auch ein Baarer «Chriesisturm»:

Mitte Juli wurde die Baarer Kirschenernte eröffnet, indem die «alte Glocke» ertönte, die man im Volksmund auch «Kriesiglocke» nannte. Die Pflücker stürmten darauf mit Leitern, Haken und Kratten hinaus zur Allmend «zum frohen Krieset». Für Ueli Kleeb, Chriesiforscher und Mitherausgeber des 600-seitigen Buches über die regionale Kirschenkultur (www.chriesi.ch), sind die überlieferten Chriesibräuche des Kantons Zug einzigartig: «Eine Ausnahme bildet das «Chriesiglöggli» im schaffhausischen Schleitheim, dass vermutlich seit 1718 läutete und heute als Taufglocke dient.»

Baar knüpft an Tradition an

Am Montagmittag, 25. Juni 2018, soll es nun soweit sein: Der Baarer Kirchenrat hat beschlossen, die «Kriesiglocke» der Pfarrkirche St. Martin zum Start der diesjährigen Chriesisaison wieder zu läuten. Die Glocke soll, gleichzeitig mit der Stadtzuger Chriesigloggä der Kirche St. Michael, eine Viertelstunde lang erklingen und den Baarerinnen und Baarern verkünden, dass die Kirschen reif sind.

«Der Baarer Kirchenrat findet das eine sehr schöne Tradition und begrüsst die Bemühungen rund um die Pflege der Kirschenkultur im Kanton Zug», wie Thomas Inglin, Präsident der Baarer Kirchgemeinde, verlauten lässt. Als Zeichen der Unterstützung macht die Baarer Kirchgemeinde auch als Baumpatin bei «1000 Kirschbäume für Zug» mit.

Ob der «Chriesisturm» in Form eines Rennens mit Leitern und Hutten dereinst einmal durch die Baarer Gassen fegen könnte, ist noch offen. «Es wäre natürlich schön, wenn dieser wiederentdeckte alte Brauch der Baarer Dorfleute wieder aufleben würde», findet Walter W. Andermatt, Präsident der Korporation Baar-Dorf. 

Quellen: Kleeb, Ueli / Lötscher, Caroline, «CHRIESI, Kirschenkultur rund um Zugersee und Rigi», Zug, 2017, (Chriesigloggä), S. 114-119.


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