Bayer kann nun darauf hoffen, die Streitigkeiten rund um seine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten beilegen zu lassen.
Gartenbauer klagte
Die nun abgewiesene Klage geht auf einen am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankten Gartenbauer zurück. Aus seiner Sicht hätte auf den Roundup-Verpackungen der Bayer-Tochter Monsanto vor möglichen Krebserkrankungen gewarnt werden müssen. Der Konzern berief sich dagegen darauf, dass aufgrund der Einstufung von Glyphosat als nicht-krebserregend durch die amerikanische Umweltbehörde (EPA) gar nicht vor einem entsprechenden Risiko hätte gewarnt werden dürfen.
Bayer hofft auf Befreiungsschlag
Das Berufungsgericht in Pennsylvania entschied letztlich einstimmig im Sinne des Unternehmens, dass das geltende Bundesrecht vor den Vorschriften einzelner Staaten Vorrang hat. Allerdings hatten Berufungsgerichte in San Francisco und Atlanta in ähnlichen Verfahren zuvor gegenteilig entschieden. Bayer möchte diesen Widerspruch nun in höchster Instanz klären lassen: «Die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte dazu machen eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erforderlich», erklärte der Konzern in einer Stellungnahme.
In der Vergangenheit hatte das oberste US-Gericht noch abgelehnt, sich mit dem Fall zu befassen. Sollte sich der Supreme Court nun doch der Sache annehmen und im Sinne Bayers entscheiden, könnte das Unternehmen auf einen Befreiungsschlag bei den kostspieligen Glyphosat-Klagen hoffen. Diese juristischen Altlasten hatten sich die Leverkusener ursprünglich durch die teure Übernahme des US-Unternehmens Monsanto ins Haus geholt.