Wirkung von Glyphosat-Behandlungen gegen Altunkräuter in einer abgefrorenen Winterzwischenfrucht
lfl
Wie eine Sprecherin der Behörde am 9. Juli auf Anfrage von Agra-Europe klarstellte, wurden die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt, die Studienautoren aufzufordern die Rohdaten bereitzustellen.
Abhängigkeit von der Dosis
Laut der am 10. Juni veröffentlichten Studie sind die Krebsraten in verschiedenen Organen bei juvenilen Ratten signifikant höher, wenn die Tiere mit Glyphosat in Kontakt gekommen sind. Den Autoren zufolge ist eine klare Abhängigkeit von der Dosis erkennbar. Der in Totalherbizidanwendungen weit verbreitete Wirkstoff wurde über die Tränke der Ratten verabreicht.
Gemäss der Kommissionssprecherin sollen EFSA und ECHA nach Erhalt der Rohdatensätze, deren Inhalt bewerten. Evaluiert werden soll, ob die früheren Schlussfolgerungen hinsichtlich der krebserregenden Gefahr oder der allgemeinen Risikobewertung von Glyphosat angepasst werden müssen. Dies könne laut der Sprecherin «eine Weile» dauern.
Sollten die ECHA oder die EFSA nach Prüfung der neuen Daten bestätigen, dass Glyphosat die Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt oder dass die Zulassungsbedingungen geändert werden müssen, würde die Kommission entsprechend handeln, heisst es aus der Behörde. Grundsätzlich gelte ohnehin, dass die Zulassung eines Wirkstoffs im Lichte neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse und Überwachungsdaten jederzeit überprüft werden könne, konstatierte die Sprecherin.
2023 für 10 Jahre zugelassen
Glyphosat wurde Ende 2023 für 10 weitere Jahre zugelassen. Die für Glyphosat federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Juli desselben Jahres aus wissenschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung vorgebracht. Bei der Risikobewertung der Auswirkungen von Glyphosat «auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt», so die Behörde seinerzeit.
In das Ergebnis war auch die Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingeflossen. Diese hatte festgestellt, dass die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllt sind. Die EFSA verwies – wie allerdings in der Regel auch bei anderen Pflanzenschutzmitteln üblich – auf Datenlücken.