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Glyphosat: Klage gegen Zulassungsverlängerung

Sollte die Europäische Kommission - wie bereits angekündigt - die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat offiziell verlängern, werden das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und vier seiner Mitglieder dies vor einem EU-Gericht anfechten.

AgE |

Das hat die Organisation am 21. November in Brüssel angekündigt. Die Wiederzulassung stehe im direkten Widerspruch «zu den Erkenntnissen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler», die die Auswirkungen von Glyphosat erforscht hätten, erklärte der geschäftsführende Direktor von PAN Europe, Martin Dermine.

«Widerspricht Mehrheit der Bevölkerung»

Sie widerspreche ausserdem dem Willen der grossen Mehrheit der Europäer und ignoriere die Notwendigkeit und das politische Engagement, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Vor allem aber verstosse sie gegen das EU-Pflanzenschutzmittelrecht, das dem Schutz der Gesundheit und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräume. Bei den zwei Abstimmungen der Mitgliedstaaten war bekanntlich weder für noch gegen den Herbizidwirkstoff die erforderliche qualifizierte Mehrheit zustandegekommen.

Bei der zweiten Abstimmung hatten 17 Mitgliedsländer für den Kommissionsvorschlag votiert, drei dagegen. Sieben Staaten enthielten sich, darunter Deutschland, Frankreich und Italien. Es wird nun erwartet, dass die EU-Kommission in Kürze ihren eigenen Vorschlag zu Glyphosat offiziell beschliesst. Dieser sieht eine Verlängerung der Zulassung um zehn Jahre vor, maximal wären 15 Jahre möglich gewesen. EU-weit verboten wird dann die sogenannte Sikkation, also die Behandlung von Getreide mit dem Herbizidwirkstoff, um die Abreife zu beschleunigen. Diese Methode ist aber in den meisten Mitgliedstaaten ohnehin bereits untersagt oder stark eingeschränkt.

Keine kritischen Problembereiche

Anfang Juli dieses Jahres hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt, dass aus wissenschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs bestünden. Bei der Risikobewertung der Auswirkungen von Glyphosat «auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt», so die Behörde in Parma. Die EFSA wies allerdings auf Datenlücken hin.

Sie räumte ein, dass nicht alle Fragen abschliessend hätten geklärt werden können. Hierzu gehörten Aspekte des ernährungsbedingten Risikos für die Verbraucher sowie die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Dazu hatte allerdings EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides später wiederum klargestellt, dass es bei sämtlichen in der Gemeinschaft zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Datenlücken gebe. Diese bedeuteten also nicht, dass Genehmigungen nicht erteilt würden.

DUH-Antrag gegen zwei Wirkstoffe

In der Kritik stehen auch zwei weitere Zulassungsentscheidungen der EU-Kommission. So hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu den verlängerten Genehmigungen der Wirkstoffe Sulfurylfluorid und Flufenacet einen Antrag auf Überprüfung bei der Kommission eingereicht. Ohne erneute Risikobewertung sowie auf Grundlage veralteter Daten sei die Genehmigung der beiden bedenklichen Wirkstoffe im September bis 2025 beziehungsweise 2027 verlängert worden.

Während laut DUH das Insektizid und Biozid Sulfurylfluorid in Deutschland massgeblich für die Schädlingsbekämpfung von Exportholz in Schiffscontainern eingesetzt wird, kommt der Wirkstoff Flufenacet als Herbizid zum Einsatz. Aus Sicht der Umwelthilfe hat die EU-Kommission rechtswidrig gehandelt. Sie müsse deshalb die Verlängerung der Genehmigung beider Wirkstoffe aufheben.

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