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Glyphosat: Neuseeland sieht keine Gefahr

Die neuseeländische Umweltschutzbehörde (EPA) ist der Auffassung, dass das umstrittene Herbizid Glyphosat keine Gefahr für den Menschen darstellt, wenn dieses fachgerecht angewendet wird. Es sei unwahrscheinlich, dass das Pflanzenschutzmittel Krebs verursache oder Genveränderungen auslöse.

 

 

Die neuseeländische Umweltschutzbehörde (EPA) ist der Auffassung, dass das umstrittene Herbizid Glyphosat keine Gefahr für den Menschen darstellt, wenn dieses fachgerecht angewendet wird. Es sei unwahrscheinlich, dass das Pflanzenschutzmittel Krebs verursache oder Genveränderungen auslöse.

Dies heisst es in einem aktuellen Bericht der Behörde, der unter Leitung des renommierten Toxikologen Dr. Wayne Temple angefertigt wurde. Grundlage dieser Einschätzung ist die Analyse von mehreren wissenschaftlichen Studien, die in jüngerer Vergangenheit den Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Krebsrisiko zum Inhalt hatten.

Darunter waren unter anderem eine Untersuchung der US-Umweltschutzbehörde (EPA), die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie auch die Studie der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), in der 2015 Glyphosat abweichend von anderen Behörden als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft wurde.

Diese Einschätzung teilen die neuseeländischen Experten allerdings nicht. Zwar gebe es einige wenige Untersuchungen, die auf eine karzinogene Wirkung von Glyphosat hindeuteten, doch sei dabei sowohl die Zahl der Teilnehmer als auch der statistisch nachweisbare Zusammenhang gering gewesen. Werde die Qualität und Zuverlässigkeit der verfügbaren Daten berücksichtigt und tatsächlich nachweisbare Zusammenhänge als Massstab herangezogen, dann sei eine krebserregende Wirkung von Glyphosat als unwahrscheinlich einzustufen, schlussfolgerte die neuseeländische Umweltbehörde.

Die EU-Kommission hatte Anfang Juli die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat auf dem EU-Markt um 18 Monate bis Ende 2017 verlängert, da keine qualitative Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine längere Wirkstoffgenehmigung zusammenkam. Mit der Zwischenlösung soll Zeit für ein Gutachten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gewonnen werden, dessen Ergebnisse bei der Entscheidung über die weitere Zulassung von Glyphosat herangezogen werden sollen.

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