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Glyphosat-Prozess: Mildere Strafe

Der Bayer-Konzern kann im ersten US-Prozess um Krebsrisiken von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern der Tochter Monsanto mit einer geringeren Strafe rechnen. Die Richterin Suzanne Ramos Bolanos wies am Montag zwar einen Antrag von Monsanto auf einen neuen Prozess ab.

 

 

Der Bayer-Konzern kann im ersten US-Prozess um Krebsrisiken von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern der Tochter Monsanto mit einer geringeren Strafe rechnen. Die Richterin Suzanne Ramos Bolanos wies am Montag zwar einen Antrag von Monsanto auf einen neuen Prozess ab.

Sie will aber die in einem früheren Urteil verhängten Schadenersatzzahlungen für den US-Saatguthersteller stark senken. Falls der Kläger sich mit der geringeren Entschädigungssumme begnüge, werde der Fall nicht neu aufgerollt, heisst es in dem entsprechenden Gerichtsdokument. Im Gespräch seien nunmehr 78 Millionen Dollar.

Im August hatte die Geschworenenjury des Gerichts in San Francisco Monsanto zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt 289 Millionen Dollar an den an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Kläger Dewayne «Lee» Johnson verurteilt. Der ehemalige Hausmeister ist unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und macht die Herbizide von Monsanto dafür verantwortlich, mit denen er lange arbeitete.

Die Laienrichter sahen es als erwiesen an, dass Monsanto-Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat krebserregend sind und der Hersteller davor nicht ausreichend gewarnt und die Risiken verschleiert hat. Bayers Tochter Monsanto legte daraufhin Berufung ein und forderte, dass der Fall wegen unzureichender Beweise neu verhandelt wird.

Johnsons Anwälte erklärten in der Nacht auf Dienstag umgehend, das weitere Vorgehen nun zu prüfen. Sie begrüssten aber, dass die Richterin das Urteil als solches aufrecht erhalten habe.

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