Die Deutsche Bundesregierung hat die Beschränkungen für den Einsatz von Glyphosat nicht weiter verschärft. Anders als im Referentenentwurf vorgesehen wurde mit der vom Kabinett beschlossenen Änderung der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung der flächige Einsatz von Glyphosat auf Grünland nicht unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
Er ist aber weiterhin nur in Ausnahmefällen gestattet. Fortgeschrieben werden auch die geltenden weiteren Glyphosat-Vorschriften, die zum Teil über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Die Anwendung des Wirkstoffs in der Vorsaat-, Stoppel- und Nacherntebehandlung bleibt verboten. Das gilt auch für die Anwendung in Wasserschutzgebieten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte eine erneute Benachteiligung der hiesigen Betriebe im europäischen Wettbewerb. «Mir ist wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen», erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zum Kabinettsbeschluss.
Glyphosat nur als letztes Mittel
«Wenn wir unsere Landwirtschaft mit Blick auf die Klimakrise und den rapiden Verlust der Biodiversität weiterentwickeln wollen, so dass wir auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten einfahren, dann brauchen wir Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff», mahnte Özdemir. Ein moderner Pflanzenschutz nutze Glyphosat nur als letztes Mittel, so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsähen.
Die Bundesregierung werde mehr Höfe dabei unterstützen, ihre Pflanzen nachhaltig und ohne die Abhängigkeit von bestimmten Mitteln gesund zu halten, kündigte der Grünen-Politiker mit Blick auf das geplante Zukunftsprogramm Pflanzenschutz an. Das Zukunftsprogramm setze auf Kooperation und Anreize statt auf Verbote. Vorbilder seien das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz sowie der Niedersächsische Weg.
Verbot in Wasserschutzgebieten kontraproduktiv
Zwar sei zu begrüssen, dass die Regelung für den nationalen Umgang mit Glyphosat entfristet und damit dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen werde, betonte der Bauernverband gegenüber AGRA Europe. Ein Festhalten an schärferen Auflagen gegenüber EU-Vorgaben stelle jedoch einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutschen Landwirte dar.
Darauf habe man im Vorfeld wiederholt aufmerksam gemacht, hiess es in der DBV-Geschäftsstelle. Zudem sei das Verbot des Einsatzes in Wasserschutzgebieten für den Gewässerschutz sogar kontraproduktiv, weil die konservierende Bodenbearbeitung zumindest erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht werde.