Die Vorgabe, wie viel Gras und Heu an das Vieh verfüttert werden darf, bleibt so wie heute. Der Ständerat will das Programm für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) nicht flexibler handhaben.
Er hat am Donnerstag eine vom Nationalrat angenommene Motion von Markus Hausammann (SVP/TG) mit 32 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Die heutige Vorschrift schränke die Teilnahme am Programm unnötig ein, bemängelte Hannes Germann (SVP/SH) in der kleinen Kammer. Silofutter, das auf dem Betrieb nicht verwendet werde dürfe, müsse verkauft und im Gegenzug Raufutter eingekauft werden. Das sei ökologisch unsinnig. Und in trockenen Zeiten müsse das auf den Wiesen und Weiden nicht genügend nachwachsende Futter zugekauft werden.
Ständerat Stefan Engler (CVP/GR) hielt im Namen der Kommissionsmehrheit fest, dass es eben gerade Ziel des Programms sei, den Anteil von Kraftfutter bei der Fütterung von Wiederkäuern zu verringern. Gemäss einem Agroscope-Bericht aus dem Jahr 2017 hätten sich diese Massnahmen bewährt. Zudem werde die Beschränkung des Einsatzes von betriebseigenem Silomais im Rahmen der Agrarpolitik 22+ aufgehoben.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wies auf die Freiwilligkeit des Programms hin, an dem zurzeit 70 Prozent der Betriebe teilnähmen. Um das Verfüttern von Gras und Heu zu fördern, werde mit dem Programm der Einsatz von Kraftfutter wie etwa Mais beschränkt.
Eine Anpassung des 2014 eingeführten Programm sei mit Branchenvertretern analysiert und kontrovers diskutiert worden, berichtete Parmelin. Danach sei der Bundesrat beim zuvor festgesetzten Maisanteil geblieben.
Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztieren zu mindestens 90 Prozent der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter gemäss folgender Auflistung besteht (DZV Anhang 5, Ziffer 1):
Auflistung
- Dauer- und Kunstwiesen/-weiden (frisch/siliert/getrocknet)
- Ganzpflanzenmais (frisch/siliert/getrocknet)
- Mischung aus Spindel und Körnern des Maiskolbens, Maiskolbenschrot und Maiskolbensilage ohne Lieschblätter (CornCobMix [CCM] nur für Rindviehmast, ansonsten wird CCM als Kraftfutter gewertet)
- Getreide-Ganzpflanzensilage
- Futterrüben
- Zuckerrüben
- Zuckerrübenschnitzel (frisch/siliert/getrocknet)
- Rübenblätter
- Chicorée-Wurzeln
- Kartoffeln
- Abgangaus Obst- und Gemüseverwertung
- Biertreber
- Verfüttertes Stroh
Zudem muss die Jahresration zu folgenden Mindestanteilen aus
frischem, siliertem oder getrockneten Wiesen- und Weidefutter bestehen:
- im Talgebiet: 75 % der TS
- im Berggebiet: 85 % der TS
Quelle: BLW