Die Regierung gibt die Totalrevision der Normalarbeitsverträge für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal zur Anhörung frei. Die beiden Normalarbeitsverträge stammen aus dem Jahr 1998 und sind überarbeitungsbedürftig.
Entsprechend beantragte der Bündner Bauernverband im Herbst 2019 die Revision der beiden Normalarbeitsverträge. In der Folge wurden die beiden Entwürfe ausgearbeitet.
Gemäss Obligationenrecht muss ein Normalarbeitsvertrag vor dem Erlass veröffentlicht werden, und es ist eine Frist anzusetzen, innert welcher jeder, der ein Interesse glaubhaft macht, schriftlich dazu Stellung nehmen kann. Ausserdem werden Berufsverbände oder gemeinnützige Vereinigungen, die ein Interesse haben, angehört.
Entsprechend sind nur spezielle Verbände oder Vereinigungen direkt zur Stellungnahme eingeladen, während Dritte ein Interesse für eine Stellungnahme geltend machen müssen. Die Anhörung dauert bis 25. Juli 2021.