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Graslandprogramm: Alpgras zählt, Milchpulver nicht

Milchpulver zählt bei GMF nicht zum Kraftfutter, und das während der Alpung gefressene Gras wird berücksichtigt.

 

 

Milchpulver zählt bei GMF nicht zum Kraftfutter, und das während der Alpung gefressene Gras wird berücksichtigt.

Es gibt Entwarnung für die bäuerlichen Kälbermäster, die die Vollmilch in der Mast mit Milchpulver ergänzen: Dieses Milchpulver zählt bei der Berechnung des Kraftfutteranteils an der Ration bei GMF nicht wie ursprünglich vorgesehen zum Kraftfutter. Vielmehr wird es wie Schotte oder Magermilch neutral behandelt. Das hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kürzlich entschieden. Die kantonalen Landwirtschaftsämter wurden entssprechend informiert, und die Weisungen zur Direktzahlungsverordnung werden  entsprechend angepasst.

Nach der Konsultation betroffener Kreise hat das BLW zudem beschlossen, dass das Gras, das Kühe und Rinder während der Sömmerung fressen, sowie die gealpten Tiere in die Berechnung der Futterbilanz des Heimbetriebs einfliessen. Aufgrund des gesamten Grundfutterverzehrs wird überprüft, ob die Mindestanteile an Mais und an Kraftfutter nicht überschritten werden und ob eine GMF-Beteiligung möglich ist. Das entsprechende Berechnungstool wurde angepasst und wird in die Futterbilanzen verschiedener Anbieter integriert. Die Liste der anerkannten Futterbilanzen wird demnächst auf der BLW-Homepage abrufbar. 

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