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Greenpeace mit Teilsieg gegen BLW

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann seine Weigerung, Zahlen zu den Verkaufsmengen von vier Insektiziden für die Jahre 2009 und 2010 nicht herauszugeben, nicht mit dem Geschäftsgeheimnis der Produktionsfirmen begründen. Die Umweltorganisation Greenpeace Schweiz hatte im Rahmen ihrer Bienenschutzkampagne Einsicht in die Daten verlangt.

 

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann seine Weigerung, Zahlen zu den Verkaufsmengen von vier Insektiziden für die Jahre 2009 und 2010 nicht herauszugeben, nicht mit dem Geschäftsgeheimnis der Produktionsfirmen begründen. Die Umweltorganisation Greenpeace Schweiz hatte im Rahmen ihrer Bienenschutzkampagne Einsicht in die Daten verlangt.

Das BLW gab lediglich die Zahlen des Wirkstoffs Fipronil bekannt, der in der Schweiz unterdessen verboten ist. Hinsichtlich drei weiterer Stoffe, die als Ursache für das Bienensterben vermutet werden, verweigerte das Bundesamt die entsprechende Auskunft an die Umweltorganisation.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem am Montag publizierten Urteil festhält, können aus der Offenlegung der Verkaufsmengen der einzelnen Wirkstoffe kaum Rückschlüsse auf die aktuelle geschäftliche Tätigkeit und den Geschäftsgang der Firmen geschlossen werden.

Der Fall geht aber nochmals an das BLW zurück, das keine Interessenabwägung vorgenommen hatte. Es muss nun prüfen, ob das öffentliche Interesse am Zugang zu den geforderten Daten oder das private Interesse am Schutz der Privatsphäre der einzelnen betroffenen Firmen schwerer wiegt.

(Urteil A-3829/2015 vom 26.11.2015)

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