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Grösstes EU-Freihandelsabkommen

Eigentlich wollte die EU mit den USA die grösste Freihandelszone der Welt schaffen. Doch seit in Washington Donald Trump herrscht, ist daran nicht mehr zu denken. Jetzt startet nächstes Jahr ein anderes Riesenprojekt.

 

 

Eigentlich wollte die EU mit den USA die grösste Freihandelszone der Welt schaffen. Doch seit in Washington Donald Trump herrscht, ist daran nicht mehr zu denken. Jetzt startet nächstes Jahr ein anderes Riesenprojekt.

Das Freihandelsabkommen der EU mit Japan kann am 1. Februar 2019 in Kraft treten. Das Europaparlament gab am Mittwoch nach langen internen Diskussionen die noch ausstehende Zustimmung. Das japanische Parlament hatte bereits zuvor für das Projekt votiert.

Seit 2013 verhandelt

Das Abkommen werde spürbare Vorteile für Unternehmen und Landwirte bringen, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Sorgen, dass Umwelt- und Verbraucherstandards oder Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden könnten, seien unbegründet.

Der Freihandelsabkommen mit Japan ist das grösste, das die EU bislang geschlossen hat. Der seit 2013 vorbereitete Pakt soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um das Wachstum anzukurbeln und neue Jobs zu schaffen. Japan ist nach den USA und China die drittgrösste Volkswirtschaft der Welt und damit ein sehr interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen. Zusammen zählen die EU und Japan rund 635 Millionen Einwohner.

Käse und Wein zollfrei

Für Deutschland ist Japan nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags der zweitwichtigste Wirtschaftspartner im asiatischen Raum. So seien 2017 deutsche Exporte im Wert von 19,5 Milliarden Euro nach Japan gegangen.

Konkret sieht das Freihandelsabkommen zum Beispiel vor, dass europäische Nahrungsmittelproduzenten künftig verarbeitetes Schweinefleisch, aber auch bestimmte Käsesorten und Wein zollfrei nach Japan einführen können. Die japanische Seite ist hingegen vor allem an den vorgesehenen Zollsenkungen für Industriegüter - insbesondere Autos - interessiert. Auf Personenfahrzeuge aus japanischer Fertigung wird derzeit eine Abgabe in Höhe von 10 Prozent erhoben, auf Nutzfahrzeuge gibt es Zölle in Höhe von 10 bis 22 Prozent.

Diskussionen im Europaparlament

Im Europaparlament hatte es zuletzt noch Diskussionen um das Abkommen gegeben, weil sozialdemokratische Abgeordnete den Umgang Japans mit Normen der Internationalen Arbeitsorganisation kritisch sehen. Die Bedenken konnten aber von einer extra dafür eingerichteten Arbeitsgruppe der japanischen Regierung entkräftet werden. Letztlich stimmten im EU-Parlament 474 Abgeordnete für und 152 gegen das Abkommen. 40 enthielten sich.

Als Grund für das letztlich sehr klare Ergebnis galten auch die derzeitigen Handelskonflikte mit den USA. «Unsere Abstimmung für ein umfassendes Partnerschaftsabkommen ist gleichzeitig auch eine Kampfansage an die »America-First«-Politik von US-Präsident Donald Trump», kommentierte der SPD-Politiker Bernd Lange als Vorsitzender des Handelsausschusses. Das Europaparlament setze ein wichtiges Zeichen für eine regelbasierte Handelsordnung.

Kritik von Umweltschützern

Wirtschaftsvertreter bewerteten dies ähnlich. «Angesichts der unsicheren Aussichten für das Geschäft unserer Unternehmen auf den Schlüsselmärkten USA und China bekommt das Abkommen mit dem Wertepartner Japan für Umsatz und Arbeitskräfte noch grössere Bedeutung als ohnehin», kommentierte Stefan Mair vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Der Präsident des Aussenhandelsverbandes BGA, Holger Bingmann, bezeichnete das Abkommen als einen besonderen «Lichtblick in dunkeln Tagen». Neben dem wirtschaftlichen Nutzen in einem von Protektionisten bedrohten Welthandel, habe es auch grosse symbolische Strahlkraft.

Kritik kam noch einmal von Grünen und Umweltschützern. Das Abkommen werde vor allem den Interessen grosser Konzerne gerecht, kommentierte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper. Die Grünen im Europaparlament kritisierten, dass mit dem Pakt weiter auf eine Deregulierung und Liberalisierung von Finanzdienstleistungen und öffentlicher Daseinsvorsorge gesetzt werde.

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