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Grossbrand Tobi: Freispruch für Jugendliche

sda/blu |

 

Drei Jugendliche, die im März 2018 den Grossbrand bei der Tobi Seeobst AG in Egnach fahrlässig verursacht haben sollen, sind vom Thurgauer Obergericht freigesprochen worden. Dies teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

 

Beim nächtlichen Grossbrand auf dem Areal der Tobi Seeobst AG in Egnach entstand am 16. März 2018 Schaden in Millionenhöhe. Lagerhallen und über 1000 Tonnen Äpfel und Gemüse wurden ein Raub der Flammen. 150 Feuerwehrleute standen im Löscheinsatz. Als eine der Nebenfolgen musste ein benachbartes Grundstück mit Kosten von knapp einer halben Million Franken entgiftet werden. Die Parzelle war vom Löschschaum kontaminiert worden.

 

Strafbefehl von Jugendanwaltschaft

 

Die Jugendanwaltschaft eröffnete nach umfangreichen Ermittlungen eine Strafuntersuchung gegen vier Jugendliche aus der Umgebung von Egnach. Sie sollen den Brand durch unsachgemässen Umgang mit Feuer verursacht haben.

 

Vor drei Jahren erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen drei Jugendliche. Die Jugendanwaltschaft stellte das Verfahren gegen einen von ihnen ein und bestrafte die anderen drei im November 2019 mit Strafbefehlen wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Erziehungsstrafe. Als Strafe sollten sie gemäss Jugendstrafrecht gemeinnützige Sozialeinsätze leisten.

 

 

Bezirksgericht sprach Urteil

 

Dagegen erhoben die Jugendlichen Einsprache, deshalb befasste sich das Bezirksgericht Arbon mit dem Fall. An der nicht öffentlichen Verhandlung Anfang März 2021 hatten die Verteidiger der Jugendlichen Freisprüche, die Jugendanwaltschaft weiterhin Schuldsprüche gefordert.

 

Das Gericht hielt es aber für erwiesen, dass die brennenden Kerzen, die die damals zwischen 14 und 16 Jahre alten Jugendlichen auf einem Stapel Kunststoffpaloxen angezündet hatten, die Brandursache waren. Alle drei Jugendlichen hätten den Entschluss zum Anzünden der Kerzen mitgetragen, so das Gericht. Es sei davon auszugehen, dass sie die möglichen Folgen in den wesentlichen Zügen hätten voraussehen können.

 

Ihnen sei auch bekannt gewesen, dass brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt stehen gelassen werden sollten. Sie seien auch gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Kerzen beim Verlassen des Palettenstapels nicht gelöscht worden seien. Das Bezirksgericht verurteilte sie wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer zu vollziehenden persönlichen Arbeitsleistung zugunsten des Gemeinwesens». 

 

Nicht klar, welche Kerze Brand auslöste

 

Die Jugendlichen legten gegen das Urteil Berufung beim Obergericht ein. Dieses sprach sie im Mai 2022 frei, wie nun bekannt wurde. Ein Jugendlicher habe zugegeben, eine der zwei Kerzen angezündet zu haben. Allerdings sei nicht bewiesen, dass tatsächlich diese Kerze den Grossbrand ausgelöst habe. Auch wenn er «seine» Kerze ausgelöscht hätte, hätte die zweite (noch brennende) Kerze mit der gleichen Wahrscheinlichkeit den Brand auslösen können, folgert das Obergericht.

 

Wer von den Jugendlichen die zweite Kerze angezündet habe, konnte nicht geklärt werden. Es sei deshalb zugunsten der beiden anderen davon auszugehen, dass sie selbst keine der Kerzen angezündet hätten. Die Aussagen der Jugendlichen zeigten ferner auf, dass dem unterlassenen Löschen der Kerzen kein gemeinsamer Entschluss vorausgegangen sei. Im Ergebnis seien die drei somit nicht strafbar.

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