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Grosse Schäden in Landwirtschaft

Das Unwetter im ersten Quartal 2018 hat die Walliser Landwirtschaft schwer getroffen. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 13 Millionen Franken.

 

 

Das Unwetter im ersten Quartal 2018 hat die Walliser Landwirtschaft schwer getroffen. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 13 Millionen Franken.

Nach dem Unwetter 2018 schätzte die Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden den Schaden ein. Dieser belaufe sich auf mehr als 13 Millionen Franken, heisst es in einer Medienmitteilung. 

Besonders Gebiete im Hang wie die Rebberge waren von diesem Unwetter betroffen.

Die Zusammenfassung der Schadeninventare umfasst Folgendes:

 

  • 32 betroffene Gemeinden
  • 6900 Quadratmeter gemeldete Rebmauern
  • 6,7 Hektaren durch kleine Bäche und Lawinen zerstörte Rebberge
  • fast 6,9 Kilometer landwirtschaftliche Strassen, die neu gebaut werden müssen
  • stellenweise Instandsetzung der Suonen

 

Die vorgesehenen Arbeiten betreffen in erster Linie die Rebberge. Der Boden muss wegen den vom ablaufenden Wasser entstandenen Furchen neu gestaltet und Stützmauern müssen wiederaufgebaut werden.

Landwirtschaftliche Strassen müssen mit Hilfe von Kasten stabilisiert und die Kanalisation saniert werden. Bei den Suonen müssen gewisse Abschnitte neu erstellt werden. Die Suonen erwiesen bei diesem Unwetter einmal mehr neben ihrer Funktionalität für die Bewässerung ihre Wichtigkeit für das Auffangen und Ableiten von Oberflächengewässer.

Rahmenkredit von 5,28 Millionen

Um die ausserordentlichen, von diesem Unwetter herrührenden Investitionen zu bewältigen, entschied der Staatsrat, dem Grossen Rat ein Gesuch für einen Rahmenkredit von 4,75 Millionen Franken zu unterbreiten. Dieser Betrag enthält einen Nachtragskredit von 3 Millionen Franken für das Geschäftsjahr 2018, um dringliche Massnahmen zu finanzieren, die in diesem Jahr realisiert werden müssen.

Dieser Rahmenkredit ermöglicht eine Bundesbeteiligung in Höhe von fast 5,28 Millionen Franken für diese Arbeiten. Der Subventionsbetrag, den die betroffenen Gemeinden beisteuern, beläuft sich auf 1,18 Millionen Franken und für die Privaten auf 1.98 Millionen Franken.

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