Kommenden Montag steht eines der bedeutsamsten Geschäfte im Schweizer Getreidemarkt auf dem Programm der Wirtschaftskommission des Nationalrats, wie der Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) in einer Mitteilung informiert.
Auf Anfang diesen Jahres beendete der Bund eine jahrzehntelange Praxis im Getreidemarkt, mit der sich Subventionen in Millionenhöhe generieren liessen. Gemäss Bundesrat handelt es sich beim beantragten System um eine versteckte Subvention, welche das Subventionsgesetz unterläuft und klar im Widerspruch zur Wirtschaftspolitik des Bundes steht. Auch würde sie den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkurrenten verletzen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.
Widerrechtlichen Regelung
FMS unterstreicht die Empfehlung des Bundesrats und wendet sich dazu aktuell mit einem entsprechenden Schreiben an die Kommissionsmitglieder. Die Motion Knecht sei unbedingt abzulehnen. Die Motion begünstige einzelne Unternehmen mit Millionen Franken pro Jahr. Es dürfe keine als widerrechtlich und wettbewerbsverzerrend erkannte Regelung auf gesetzlicher Grundlage eingeführt werden.
Trotz der Taxierung als widerrechtlich hatte der Ständerat dem Geschäft zugestimmt. Nun liegt es am Nationalrat, die Wiedereinführung der widerrechtlichen Regelung abzulehnen. Gemäss Faire Märkte Schweiz ist dies dringend nötig.
Wettbewerbsrechtlichen Prüfung
Das aufgehobene Regime widerspricht öffentlichen Interessen und entzieht dem Staat durch die Begünstigung einzelner Unternehmen Steuereinnahmen in Millionenhöhe. «Dass die Motion Knecht, nachdem die Ausbeutenorm entsprechend angehoben wurde, das frühere Regime wieder etablieren will, muss dringend gestoppt werden», sagt FMS-Präsident Stefan Flückiger.
Zudem ist für den Verein dringend angezeigt, die Mechanismen und verdächtigen Systemgewinne auf dem Markt für Getreide, insbesondere für Backmehl, mittels einer wettbewerbsrechtlichen Untersuchung abzuklären.
Faktenblatt «Motion Knecht»
FMS hat ein Faktenblatt über die Motion Knecht «Die Stärkeproduktion in der Schweiz erhalten» zusammengestellt, das den Fall detailliert beschreibt. Unten einige Auszüge:
- Ständerat Hansjörg Knecht (SVP) ist Verwaltungsratspräsident der Knecht Mühle in Leibstadt AG, der Mühle Leibstadt und von Kern & Sammet AG Wädenswil ZH
- Weil nur 55% Mehl zu Stärke verarbeitet werden muss (sog. Ausbeutenorm), kann mit der Umgehung der Verzollung (CHF 23.00/dt bzw. CHF 40.00/dt) ein Quersubventionierungsregime betrieben werden. Die effektive Ausbeute liegt bei 75% bis 80%, so dass die Differenz von mindestens 20% bis 25% als Backmehl faktisch zollfrei auf dem geschützten Brotgetreidemarkt abgesetzt werden kann (rund 15'000 Tonnen).
- An diesem Handel profitieren v.a. die Grossmühlen, weil sie durch die enormen Volumen ihre Betriebe auslasten können. Ausserdem können sie dadurch bis zu 6 Millionen Franken «Zollrenten» einstreichen. Gemäss Bundesrat handelt es sich bei diesem System um eine versteckte Subvention. Sie verletzt den verfassungsmässig verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkurrenten. Der Bundesrat lehnt die Motion Knecht ab.
- Profit machen von diesem Regime können Einzelne. Sie verschaffen sich durch die Umgehung von Schutzzöllen wirtschaftliche Vorteile zulasten der Kleinmühlen. In der Schweiz vermahlen die sieben grössten Mühlen 90% des Getreides. Die KonsumentInnen profitieren aufgrund der faktisch zollfreien Importe nicht von tieferen Preisen für Brot oder Fertigteige, sondern bezahlen für eine sogenannte Querstützung. Bauern ihrerseits entgeht Vermarktungspotenzial für Schweizer Getreide. Die Getreideproduzenten werden durch faktisch zollfreie Importe konkurrenziert. Fallen in guten Getreidejahren Übermengen an, müssen diese von Brotgetreide zu Futtergetreide deklassiert werden. Diese Entlastungsmassnahme müssen die Getreideproduzenten dann selber finanzieren.
wer hat eine Motion eigereicht?
Der SGPV kann nicht über Subventionen und Zölle bestimmen, aber die National und Ständeräte Schon.
Wen hat Knecht vertreten ? Die Bauern ?