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Grüner Zürcher Kantonsrat wegen Impfverweigerung verurteilt

Die Impfgegner unter den Schweizer Bauern haben am Freitag eine herbe Niederlage erlitten: Urs Hans, grüner Kantonsrat und Bio-Bauer aus dem Kanton Zürich, wurde vom Winterthurer Bezirksgericht wegen Impfverweigerung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt.

sda |

 

 

Die Impfgegner unter den Schweizer Bauern haben am Freitag eine herbe Niederlage erlitten: Urs Hans, grüner Kantonsrat und Bio-Bauer aus dem Kanton Zürich, wurde vom Winterthurer Bezirksgericht wegen Impfverweigerung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt.

Das Urteil liess die zahlreichen Bauern, die dem Prozess  beiwohnten, lautstark protestieren. Sie warfen dem Gericht vor,  gegen das Tierwohl zu handeln und im Dienste der Pharmalobby zu  stehen. Die Vertreterin des Veterinäramtes verliess das Gebäude fast  fluchtartig.

Der grüne Kantonsrat hatte sich geweigert, seine Angus-Rinder  gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Hans ist überzeugt,  dass Impfungen immense Schäden bei den Tieren anrichten, so etwa  Fehlgeburten, Unfruchtbarkeit und ein geschwächtes Immunsystem.

Weiterzug wahrscheinlich

Auch in anderen Punkten geriet der streitbare Bio-Bauer mit dem  Veterinäramt in Konflikt. Das Amt warf ihm schliesslich insgesamt 26  Vergehen gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz vor, wobei die  Liste der Vorwürfe von mangelhaft geführter Administration über  fehlende Ohrmarken bis hin zu fünf Zentimeter zu kurzen Liegeboxen  reichten.

Für den Kantonsrat eindeutig ein Zeichen dafür, dass man ihn -  den mühsamen Impfgegner - ruhigstellen wolle. Das Winterthurer  Statthalteramt hatte ihn am 3. Mai wegen der Vergehen zu einer Busse  von 2500 Franken verurteilt, was Hans nicht auf sich sitzen lassen  wollte.

Dass er nun vor Gericht unterlag, macht ihn betroffen. Er wisse  zwar noch nicht, ob er das Urteil weiterziehe - aber «wohl eher ja»,  sagte er. Immerhin gilt der Bio-Bauer seit Freitag aber nicht mehr  als Tierquäler.

Homöopathie statt Schlachtung

Das Statthalteramt büsste ihn unter anderem auch deshalb, weil er  ein unheilbar krankes Rind homöopathisch behandelt hatte, statt es  gleich zu schlachten. Das Veterinäramt warf ihm daraufhin vor, dass  er das Tier unnötig habe leiden lassen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Hans prozessiert. Im Jahr 2009  wurde er im Kanton Freiburg mit 2000 Franken Busse bestraft, weil er  ungeimpfte Tiere auf eine Alp zur Sömmerung brachte. Auch gegen  diese Strafe wehrte er sich. Der Fall ist mittlerweile vor  Bundesgericht hängig.

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