Das Bundesgericht hat Beschwerden von Gegnern des Windparks Sainte-Croix (VD) in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Es wurden jedoch zwei zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Vögel und zur Einhaltung der Lärmvorschriften angeordnet.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, das Genehmigungsverfahren für das Projekt sei korrekt abgelaufen. Die Erteilung der Baubewilligung kurz nach der Verabschiedung des kantonalen Nutzungsplans sei zulässig, weil beide ohne Einschränkungen von den Beschwerdeinstanzen geprüft werden könnten. Darüber hinaus seien die Verfahren miteinander koordiniert worden.
Die Lausanner Richter haben auch die Bedenken im Zusammenhang mit Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes zurückgewiesen. Das Gericht führt in seinen Erwägungen aus, das massgebende Recht lasse gewisse Beeinträchtigungen schützenswerter Biotope zu, wenn sie unvermeidbar seien, das Vorhaben im öffentlichen Interesse liege und dieses nicht an anderer Stelle durchgeführt werden könne.
Nationales Interesse
Das Energiegesetz besagt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im nationalen Interesse liegt. Dies wird für Windparks mit einer erwarteten durchschnittlichen Produktion von 20 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr anerkannt. Die vom Bundesrat festgelegte Schwelle ist gemäss Bundesgericht nicht zu beanstanden. Ein höherer Grenzwert würde den Bau von Windparks in der Schweiz praktisch unmöglich machen.
Der Windpark Sainte-Croix soll mit seinen gut sechs 150 Meter hohen Windturbinen in Zukunft zwischen 20 und 26 GWh pro Jahr produzieren. Das Projekt erfülle deshalb die Anforderung des nationalen Interesses, hält das Bundesgericht fest. Es hat entschieden, dass die Massnahmen zum Schutz der Vögel, wie die permanente Radarüberwachung und die Abschaltung der Windenergieanlagen während der Hauptzugzeiten, angemessen sind.
Erleichterungen zu gewähren
Das Gericht hat jedoch eine zusätzliche Massnahme verhängt, nämlich die Verlängerung der Wintersperre der Aiguillon-Passstrasse bis zum 31. Mai. Ausserdem muss für einen Standort, bei dem die Planungswerte für die Lärmimmissionen nicht eingehalten werden, eine Erleichterung gewährt werden.
Das Bundesgericht hat damit die Beschwerden von Birdlife, Helvetia Nostra, eines Vereins zum Schutz des Gebiets, einer Gemeinde und zahlreicher Einzelpersonen zurückgewiesen. Der Windpark ist ein Projekt von Romande Energie.
Das Urteil des Bundesgerichts zum Windpark Sainte-Croix wurde mit Spannung erwartet, weil für weitere Projekte im Kanton Waadt Gerichtsverfahren hängig sind. Der Windpark Mollendruz (zwölf Windturbinen) liegt ebenfalls beim Bundesgericht, wie auch der Windpark Sur Grati (sechs Windturbinen) in der Region Vallorbe und EolJorat Sud (acht Windturbinen) oberhalb von Lausanne.
(Urteile 1C_657/2018 und 1C_658/2018 vom 18.3.2021)
Erdöl, Erdgas sind in jeder Hinsicht unproblematisch. Fährst du schon mit einem Elektrotraktor, mit einem Elektroauto und beziehst du deine gesamte Energie aus Sonnenkollektoren und Windenergie, Holz und Wasserkraft oder Biogas?
Sobald du mit diesen Energieformen anfängst, wirst du auch die Problematik davon verstehen lernen.
1. CO2-Panik ist völlig unbegründet. Die ganze Panik abschütteln, sich lossagen vom Paris-Abkommen des IPCC. 2. Weiterhin auf Erdöl, Erdgas setzen, da dieses ständig nachfliesst (ist nicht organisch, sondern anorganisch entstanden)
3. Allenfalls Atomkraftwerke bauen, die zuverlässig und mit sehr geringen Abfällen Strom produzieren.
Also keine veraltete Energieerzeugung wie Wind und Sonne, sondern diejenigen, die rentabel und grundlastfähig (zuverlässig) sind, wählen.
Wieso sollen wir den Umweg über fossile Energien machen, wenn wir sehen, dass dies über kurz oder lang mehr Probleme bringt als nützt?