In der Schweiz gibt es klare Regeln für das Ausbringen von Gülle, insbesondere in den Wintermonaten. Dabei wird auch der «Schraubenzieher-Test» angewendet, mit dem Landwirte feststellen können, ob der Boden gefroren ist. Wenn man den Schraubenzieher in den Boden stecken kann, ist das ein Indiz dafür, dass der Boden aufnahmefähig genug ist, um Gülle auszubringen.
Diesen «Schraubenzieher-Test» haben im Februar 2023 auch zwei Landwirte im aargauischen Oberfreiamt durchgeführt. Der Boden bestand den Test und sie begannen mit dem Ausbringen der Gülle. Doch kurz darauf stand die Polizei am Feldrand und stoppte die Arbeiten der beiden Bauern. Sie wurden wegen des Ausbringens von Gülle «auf nicht aufnahmefähigem Boden in Gewässernähe» angezeigt und verurteilt, heisst es in einem Bericht der «Luzerner Zeitung». Das Bezirksgericht Muri hat die beiden Bauern nun freigesprochen.
«Schraubenzieher-Test» bestanden
Die beiden Bauern wohnen im gleichen Dorf im aargauischen Oberfreiamt. An einem Februartag im vergangenen Jahr hätten sie ideale Bedingungen vorgefunden, um Gülle auszubringen, heisst es im Bericht weiter. «Das Gras stand schuhhoch, der Boden war trocken und aufnahmefähig, es sprach nichts dagegen», wird einer der Bauern von der «Luzerner Zeitung» zitiert.
Bevor sie jedoch die Gülle ausbrachten, füllten sie pflichtbewusst das Checkblatt des Kantons aus und machten den «Schraubenzieher-Test». Nachdem sie alle Parameter geprüft haben, kamen beide Bauern zum Schluss, dass die Gülle ausgebracht werden kann.
Angezeigt von «Dorfpolizist»
Anders sah dies jedoch ein Dorfbewohner, ein «selbst ernannter Polizist», wie es im Bericht heisst. Er zeigte die Bauern wegen unsachgemässen Ausbringens der Gülle bei der Polizei angezeigt. Das Ganze ging so schnell, dass kurz darauf die Polizei am Feldrand stand und den Bauern untersagte, ihre Arbeit zu beenden.
Das Bezirksgericht Muri liegt mitten im aargauischen Oberfreiamt.
Die Polizisten hätten auf die Vegetationsruhe verwiesen und darauf, dass sich in der Nähe ein Bach befinde, in den die Gülle abfliessen könne. Der Bauer habe jedoch ganze bewusst einen grossen Abstand zu diesem Bach eingehalten, heisst es. Die Bauern erhielten einen Strafbefehl und wurden zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Bauern bekämpften Urteil und bekamen Recht
Die beiden Bauern akzeptierten dieses Urteil jedoch nicht, da sie davon überzeugt waren, richtig gehandelt zu haben. Sie nahmen sich einen Anwalt und kämpften das Urteil an. Vor Gericht habe der Düngerberater des Bauernverbandes als Zeuge ausgesagt, dass frühlingshafte Bedingungen geherrscht hätten, und das Ausbringen der Gülle gerechtfertigt gewesen sei, schreibt die «Luzerner Zeitung». Auch sei die Arbeit der Polizei mangelhaft gewesen. So habe sie vor Ort nicht überprüft, wie weit der Bach tatsächlich von dem Ort entfernt war, an dem die Gülle ausgebracht wurde.
Nach der Anhörung der beiden Parteien kam der Gerichtspräsident zum Schluss, dass die damals herrschenden Temperaturen das Ausbringung der Gülle eindeutig zugelassen hätten. «Sie haben richtig gehandelt, sie durften die Gülle ausbringen», wird er von der «Luzerner Zeitung» zitiert. Die beiden Bauern wurden freigesprochen. Die Verfahrenskosten übernimmt der Staat.
Gut gibts die Schweizer Bauern merkt euch das oder geht in Zukunft Grillen und Käfer sammeln!
Würde gerne Käfer und Grillen sammeln gehen, aber wo sind die artenreichen Wiesen geblieben?
Die selbsternannten Polizisten meinen Sie. Der Vollständigkeit halber.
Ja, weit sind wir gekommen mit unseren Vorschriften...