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GV-Mais-Verbot: Hohe Hürde gefordert

In der EU zum Anbau zugelassener Genmais darf nur unter besonderen Voraussetzungen von EU-Mitgliedsstaaten verboten werden. Dies forderte Michal Bobek, Generalanwalts beim EU-Gerichtshof (EuGH), am Donnerstag in Luxemburg. Ein Urteil steht noch aus.

 

 

In der EU zum Anbau zugelassener Genmais darf nur unter besonderen Voraussetzungen von EU-Mitgliedsstaaten verboten werden. Dies forderte Michal Bobek, Generalanwalts beim EU-Gerichtshof (EuGH), am Donnerstag in Luxemburg. Ein Urteil steht noch aus.

Es müsse ein wahrscheinliches und ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt bestehen, heisst es in der Empfehlung Bobeks weiter. Nur dann seien Sofortmassnahmen gegen Lebens- und Futtermittel auf Basis genetisch veränderter Organismen (GVO) zulässig.

Dem Fall liegt ein Strafverfahren gegen einen italienischen Bauern zugrunde, der 2014 den Genmais MON 810 des US-Agrarkonzerns Monsanto angebaut hatte - trotz eines Verbotes in Italien.

Genmais-Verbot in Italien


Dieser Mais-Typ wurde zwar 1998 von der EU zum Anbau zugelassen, doch die italienische Regierung verbot dessen Anbau 2013 nach der Publikation kritischer Studien zweier italienischer Forschungseinrichtungen. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA kam dagegen im selben Jahr zum Schluss, auch nach neuen Studien könne nicht von einer Gefahr durch den Genmais ausgegangen werden.

Das für den Fall zuständige italienischen Gericht hatte darauf hin den EuGH angerufen. das EU-Gericht soll klären, ob aufgrund des so genannten Vorsorgeprinzips die Sofortmassnahmen Italiens zulässig waren oder nicht.

In der Schweiz verboten

In der Schweiz ist der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verboten. 2005 hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einem Moratorium zugestimmt.

Dieses wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis ins Jahr 2017. Der Bundesrat möchte danach den Bauern erlauben, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Dagegen hat sich bereits Widerstand formiert.

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