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GV-Weizen: Uni Zürich kann Forschung vertiefen

lid |

 

Die Universität Zürich will in einem Feldversuch transgene Weizenlinien, deren Mehltauresistenz durch gentechnische Veränderungen erhöht worden ist, miteinander vergleichen. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat den Freisetzungsversuch bewilligt.

 

Das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich führt seit über 10 Jahren Feldversuche mit transgenen Weizenlinien durch, die eine höhere Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau aufweisen.

 

Feldversuch wird ausgebaut

 

Die Forscher untersuchen dabei, wie sich diese Weizenlinien auf dem freien Feld verhalten und wie sich unterschiedliche Genkombinationen auf die Resistenz auswirken. Vor rund zwei Jahren hat das BAFU im Rahmen dieser Forschungsarbeiten einen erweiterten, vier Jahre dauernden Feldversuch mit transgenen Weizenlinien bewilligt.

 

Nun soll der bereits laufende Feldversuch ausgebaut und ergänzt werden: Das Forschungsteam der Universität Zürich will verschiedene transgene Weizenlinien miteinander vergleichen. Dabei sollen die zwischen 2008 und 2010 sowie zwischen 2014 und 2018 freigesetzten Elternlinien mit den Linien des laufenden Versuchs verglichen werden, schreibt das BAFU in einer Mitteilung.

 

Geschütztes Versuchsfeld

 

Am 31. März 2021 hat das BAFU den Freisetzungsversuch bewilligt und gleichzeitig festgelegt, welche Massnahmen die Universität Zürich treffen muss, um die Verbreitung von gentechnisch verändertem Material ausserhalb des Versuchsgeländes zu verhindern.

 

Die Versuche würden auf dem geschützten Versuchsfeld des eidgenössischen Forschungsinstituts Agroscope am Standort Reckenholz im Kanton Zürich durchgeführt und dienten der Grundlagenforschung sowie der Erforschung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen, schreibt das BAFU weiter.

 

Landwirtschaftliche Produktion mit gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz mindestens bis Ende 2021 verboten – das Moratorium soll allerdings bis 2025 ausgeweitet werden. Zu Forschungszwecken ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen möglich, es braucht aber eine Bewilligung.

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