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GVO-Moratorium: Beko für Verlängerung

 

Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) spricht sich für eine Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bis Ende 2025 aus. Gleichzeitig seien jedoch die Forschung und Entwicklung krankheitsresistenter Pflanzen konsequent voranzutreiben.

 

Zudem müssten offene Fragen zur Gentechnik geklärt werden, teilte die beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) am Montag mit.

 

 Neue Verfahren unter Moratorium

 

Der Bundesrat will auch die neuen gentechnischen Verfahren unter das Moratorium stellen. Dieser Schritt ist in der BEKO umstritten. Unter den neuen gentechnischen Verfahren werden eine Reihe von Techniken zusammengefasst, deren gemeinsamer Nenner die gezielte Veränderung des Genoms ist. 

 

«Im Unterschied zu herkömmlichen gentechnischen Verfahren besteht die Hoffnung, dass es mit den neuen Verfahren möglich ist, auch ohne Einführung artfremder Gene, relativ einfach gezielte Mutationen vorzunehmen und dadurch raschere Züchtungserfolge zu realisieren», schreibt die BEKO.

 

Die Zeit während des Moratoriums solle vor allem dazu genutzt werden, um zu klären, wie auch in Zukunft die Wahlfreiheit für Landwirte und Konsumenten gewährleistet werden kann. Dazu seien neue prozessorientierte Methoden der Rückverfolgbarkeit zu entwickeln und auszuprobieren.

 

Moratorium besteht seit 2005

 

Die BEKO ist mehrheitlich der Meinung, dass die Züchtung mit den neuen Methoden wesentlich dazu beitragen kann, in der Landwirtschaft die Ressourceneffizienz zu verbessern, den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu senken und die Nutzpflanzen an den Klimawandel anzupassen. Zudem brauche die Forschung und Entwicklung günstigere Rahmenbedingungen, um das spezifische Fachwissen zu den neuen Züchtungsmethoden auch mit Blick auf die anstehenden, globalen Herausforderungen weiterzuentwickeln.

 

Der Bundesrat hatte Anfang November entschieden das Gentech-Moratorium um vier weitere Jahre zu verlängern. Er schickte den Entscheid danach in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 25. Februar 2021.

 

Das Moratorium besteht seit 2005 und wurde seither dreimal verlängert. Ende 2021 würde es wieder auslaufen. Gentechnisch veränderte Organismen sollen somit in der Schweiz weiterhin nur zu Forschungszwecken angebaut werden.

Kommentare (1)

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  • Beat Furrer | 02.02.2021
    Verbot für genveränderte Organismen (Pflanzen, Tiere, ...). Dann auch sofort GVO-Verbot für Covid-19-Impfungen. Die Covid-19-Impfungen funktionieren via Gen-Manipulation, am Menschen notabene, nicht nur an Pflanzen. Lebendversuche am Menschen. Die sind erlaubt. Gibt es noch ein deutlicheres Zeichen, wie verrückt und mit ungleichen und verkehrten Massstäben die "Verantwortlichen" messen? Sind die (ich meine die Verantwortlichen in Politik, Behörde, Medien, Medizin, Wissenschaft) noch zumutbar?

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