Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK-N) möchte das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre bis 2025 verlängern. Sie folgt damit dem Vorschlag des Bundesrates. Die Kommission fordert vom Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen.
Die Mehrheit ist der Ansicht, dass noch rechtliche Fragen insbesondere im Bereich der neuen gentechnischen Verfahren zu beantworten seien, bevor über eine allfällige Aufhebung des Moratoriums befunden werden könne.
Die Kommission hat sich vertieft mit der sogenannten Genomeditierung (Genome-Editing-Verfahren) befasst, womit Forschende im Genom das Erbgut durchschneiden und die gewünschten Änderungen einfügen können. Zwar lehnt es die Mehrheit ebenso wie der Bundesrat ab, aktuell gewisse genomeditierte Pflanzen von der Anwendung des Gentechnikrechts auszunehmen.
Sie möchte aber im Hinblick auf eine allfällige Lockerung des Moratoriums den Bundesrat damit beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der offene Fragen zu einer möglichen Koexistenz von verschiedenen Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zu den Risiken dieser neuen gentechnischen Verfahren beantwortet. Eine Minderheit beantragt, diese neuen gentechnischen Verfahren unmittelbar nach Ablauf des aktuellen Moratoriums (also ab 1.1.2022) vom Gentechnikgesetz auszunehmen.
Die Kommission hat die Vorlage mit 22 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zuhanden des Nationalrates für die Herbstsession verabschiedet.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst den Entscheid in einer Mitteilung. Der SBV erwarte, dass der Bundesrat aufzeige, wie der Umgang mit Organismen und daraus hergestellten Produkten geregelt werden soll, die über Genome-Editing-Verfahren entwickelt worden sind.