280 Unfälle mit Feuerwerk ereignen sich jedes Jahr in der Schweiz. Allein rund 105 Personen verletzen sich an Feierlichkeiten um den 1. August. Ein grosser Anteil davon wäre vermeidbar.
Die häufigste Ursache für Unfälle mit Feuerwerk ist
«unachtsames oder fahrlässiges Verhalten», heisst es in einer gemeinsamen
Mitteilung der Beratungsstellen für Unfallverhütung (bfu) und für
Brandverhütung (BFB) sowie der Suva vom Dienstag.
Die drei Institutionen raten generell von selbstgebasteltem
Feuerwerk ab, das immer wieder zu Unfällen führe. Darüber hinaus seien
Feuerwerke in der Schweiz in vier Kategorien eingeteilt. Konsumenten sollten
sich bereits beim Kauf darüber informieren lassen und die Gebrauchsanleitungen
lesen.
BFB, bfu und Suva raten ganz allgemein, dass stets Wasser
zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereitstehen sollte. In Wohnungen und
Häusern sollten während der Festtage Dachluken, Fenster und Türen geschlossen
bleiben.
Raketenstab nicht in Erde stecken
Im Umgang mit Feuerwerkskörpern verweisen die
Beratungsstellen auf Sicherheitsabstände von 40 bis 200 Metern zu Waldrändern,
Getreidefeldern und Gebäuden. Blindgänger, die nach dem Anzünden nicht losgegangen
sind, sollte man auf keinen Fall nochmals anzünden und sich ihnen auch erst
nach zehn Minuten nähern.
Zu Raketen empfehlen die drei Institutionen, dass der Stab
nicht in die Erde gesteckt werden dürfe. Vielmehr seien sie aus einer gut
verankerten Flache oder einem Rohr abzufeuern.
Ob Feiernde indes überhaupt ein Feuerwerk zünden dürfen,
hängt letztlich von allfälligen Feuerverboten der Behörden ab. Die sichersten
Informationen über die Lage an der Feuerwerk-Front kommen vom Bundesamt für
Umwelt (Bafu), das in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Waldbrandgefahr
erfasst. BFB, bfu und Suva verweisen auf die schweizweite Übersicht auf der
Internetseite des Bafu.