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Hände weg von Blindgängern

280 Unfälle mit Feuerwerk ereignen sich jedes Jahr in der Schweiz. Allein rund 105 Personen verletzen sich an Feierlichkeiten um den 1. August. Ein grosser Anteil davon wäre vermeidbar.

 

280 Unfälle mit Feuerwerk ereignen sich jedes Jahr in der Schweiz. Allein rund 105 Personen verletzen sich an Feierlichkeiten um den 1. August. Ein grosser Anteil davon wäre vermeidbar.

Die häufigste Ursache für Unfälle mit Feuerwerk ist

«unachtsames oder fahrlässiges Verhalten», heisst es in einer gemeinsamen

Mitteilung der Beratungsstellen für Unfallverhütung (bfu) und für

Brandverhütung (BFB) sowie der Suva vom Dienstag.

Die drei Institutionen raten generell von selbstgebasteltem

Feuerwerk ab, das immer wieder zu Unfällen führe. Darüber hinaus seien

Feuerwerke in der Schweiz in vier Kategorien eingeteilt. Konsumenten sollten

sich bereits beim Kauf darüber informieren lassen und die Gebrauchsanleitungen

lesen.

BFB, bfu und Suva raten ganz allgemein, dass stets Wasser

zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereitstehen sollte. In Wohnungen und

Häusern sollten während der Festtage Dachluken, Fenster und Türen geschlossen

bleiben.

Raketenstab nicht in Erde stecken

Im Umgang mit Feuerwerkskörpern verweisen die

Beratungsstellen auf Sicherheitsabstände von 40 bis 200 Metern zu Waldrändern,

Getreidefeldern und Gebäuden. Blindgänger, die nach dem Anzünden nicht losgegangen

sind, sollte man auf keinen Fall nochmals anzünden und sich ihnen auch erst

nach zehn Minuten nähern.

Zu Raketen empfehlen die drei Institutionen, dass der Stab

nicht in die Erde gesteckt werden dürfe. Vielmehr seien sie aus einer gut

verankerten Flache oder einem Rohr abzufeuern.

Ob Feiernde indes überhaupt ein Feuerwerk zünden dürfen,

hängt letztlich von allfälligen Feuerverboten der Behörden ab. Die sichersten

Informationen über die Lage an der Feuerwerk-Front kommen vom Bundesamt für

Umwelt (Bafu), das in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Waldbrandgefahr

erfasst. BFB, bfu und Suva verweisen auf die schweizweite Übersicht auf der

Internetseite des Bafu. 

 

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